Persönliche Voraussetzungen

Kurze Thesen zum Wachrütteln oder Bestätigen

  • Gründer erleiden eine Pleite aufgrund der eigenen Trägheit, neueste Marktinformationen und marktbeeinflussende Rand- beziehungsweise Rahmenbedingungen rechtzeitig abzurufen, wie beispielsweise Gesetzesänderungen, Verordnungen, Statistiken.
  • Den wenigsten Gründern liegen ausreichende Marktzahlen vor, so dass eine marktgerechte Einschätzung ihres Vorhabens eher einem Lotteriespiel als einer realen Einschätzung der Marktverhältnisse gleicht.
  • Markterhebungsformen wie die Beobachtung oder die Befragung, die jeder Gründer ohne Einschaltung eines Marktforschungsinstituts nutzen kann, liegen offensichtlich nicht im Interesse der Gründer. Vielen fehlt es am Engagement, einen oder mehrere Tage für die Überprüfung des Marktes zu opfern.
  • Zwei Problemstellungen ergeben sich im Bereich der Finanzierung. Zum einen fehlt es gründungswilligen Personen am erforderlichen Eigenkapital, zum anderen muss der Gründer eine Hausbank finden, die bereit ist, sein Vorhaben zu unterstützen (zum Beispiel auch im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln).
  • Banken informieren Gründer zum Teil nur unzureichend oder gar nicht über öffentliche Fördermittel. Allerdings gilt hier einschränkend, dass in einigen Fällen die Gründer keinen übermäßigen Investitionsbedarf haben oder der Betriebsmittelbedarf deutlich überwiegt.
  • Der Antragsweg für öffentliche Fördermittel über die Hausbanken führt in einigen Branchen hin und wieder zu einem voreiligen Ausschluss aus der Fremdfinanzierung. Das gilt vor allem für Branchen, in denen der Wettbewerb bereits sehr stark ist und die Firmenpleiten dieser Tendenz entsprechen.
  • Die Beobachtung des betrieblichen Liquiditätsniveaus ist ein wesentlicher Bestandteil für die Existenz des neu gegründeten Unternehmens. Häufig übergeben Gründer die Buchhaltung einem Steuerberater und kümmern sich im Zuge dieser Maßnahme nur ungenügend um ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Zuge der Illiquidität wird dann schnell die Schuld auf beteiligte Dritte (Steuerberater, Bank) abgewälzt, obwohl der Fehler beim Gründer lag. Zwar soll diese Form des Outsourcing den Gründer von Aufgaben entlasten, andererseits ist es seine Pflicht, alle ihm zuarbeitenden Dritten zu kontrollieren.
  • An der Frage "Handwerk oder nicht?" scheitert die ein oder andere Unternehmensidee bereits frühzeitig, da für die Ausübung eines Handwerks der Meistertitel erforderlich ist und dieser in vielen Fällen fehlt.
  • Darüber hinaus gelten in manchen Branchen bestimmte Zugangskriterien, die auch als "Knüppel zwischen den Beinen" im Rahmen der Informationsgespräche bezeichnet werden. Beispiel hierfür ist die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr.