Bewachungsgewerbe

Nationales Bewacherregister

Durch gesetzliche Vorgabe ist ein nationales zentrales Bewacherregister einzurichten. Hierdurch soll der Vollzug des Bewachungsrechts verbessert werden. So sollen bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand im Bewacherregister gehalten werden.
Registerführende Behörde für das Bewacherregister ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bei den im Bewacherregister bereit gehaltenen Daten handelt es sich um erforderliche Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit
Aktuelle Informationen zum Bewacherregister werden laufend veröffentlicht.