IHK-Prüfung

Meistgestellte Fragen zur Weiterbildungsprüfung

Was bedeutet „einschlägige Berufspraxis“ und bis wann ist diese nachzuweisen?

Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie also z. B. einen Abschluss als Geprüfter Personalfachkaufmann erlangen möchten, müssen Sie die Berufspraxis im Personalwesen nachweisen. Die Berufspraxis muss in der Regel mit dem Antrag auf Zulassung nachgewiesen werden. Falls die Berufspraxis bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig nachgewiesen werden kann, muss diese spätestens bis zur eigentlichen Prüfung erreicht werden. Die Beweispflicht liegt hier beim Prüfungsteilnehmer, dieser muss hier eigenständig und unaufgefordert den Nachweis bei der IHK einreichen. Die Ausbildungszeit zählt nicht zur Berufspraxis!

Muss man einen Vorbereitungslehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist in der Regel keine Pflicht und keine Voraussetzung zur Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsteilnehmer, sich systematisch auf die angestrebte Fortbildungsprüfung vorzubereiten. Dabei kann die Vorbereitung aber auch zu Hause, online  oder in einer privaten Lerngruppe erfolgen.

Wo, also bei welchem Lehrgangsträger kann ich mich zu einem Vorbereitungslehrgang anmelden?

Angebote zu Vorbereitungslehrgängen und Lehrgangsträgern finden Sie z. B. unter www.wis.ihk.de (Weiterbildungs-Informations-System der IHKs). Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen die Kammern keine Lehrgangsträger empfehlen. Die Auswahl des passenden Lehrgangs obliegt ganz allein dem Fortbildungsprüfling.

Wo erhält man Material, z. B. alte Prüfungen?

Bücher und sonstige Literatur finden Sie im Buchhandel oder einschlägigen Internetportalen.
Alte Prüfungsaufgaben können Sie für alle bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen
beim Bertelsmann Verlag kaufen unter www.wbv.de. Hier erhalten Sie auch die Rahmenpläne für alle Fortbildungsprüfungen.

Welche Hilfsmittel sind in einer Fortbildungsprüfung zugelassen?

Sie erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel, die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können. Die Hilfsmittellisten, Angaben zur Strukturierung der Prüfung usw. können vorab auf der Seite der DIHK Bildungs GmbH abgerufen werden unter www.dihk-bildungs-gmbh.de unter der Rubrik Aus- und Weiterbildung und dem jeweiligen Fortbildungsberuf (Berufe A – Z).

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Die Gebühren finden Sie im Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 239 KB)der IHK-Gelnhausen-Schlüchtern oder auf der jeweiligen Seite der entsprechenden Fortbildungsprüfung. Die Gebühren setzen sich abhängig von der  Prüfungsstruktur zusammen. In der Zusammenstellung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB)finden Sie die Gesamtgebühr für den jeweiligen Abschluss.

Wann und wie erhalte ich die Ergebnismitteilung, bzw. den Bescheid der bestandenen oder nichtbestandenen Prüfung?

Prüfungsergebnisse werden grundsätzlich nur schriftlich auf dem Postweg mitgeteilt. Es können keine Auskünfte zu Noten per Telefon oder E-Mail erteilt werden! Die Ergebnismitteilung, bzw. den Bescheid der bestandenen oder nicht bestandenen Prüfung erhalten Sie nach Beschlussfassung des Prüfungsausschusses, in der Regel ca. 6 – 10 Wochen nach dem Prüfungstermin.

Wie sieht das Zeugnis aus?

Sie erhalten nach Bestehen Ihrer Fortbildungsprüfung zwei Zeugnisse:
Eines mit Noten und eines ohne Noten. Die Zeugnisse werden Ihnen nach Versenden des Bestehensbescheides der kompletten Prüfung auf dem Postweg zugestellt.
Mit den beiden Zeugnissen erhalten Sie eine englische Übersetzungshilfe, in der lediglich der Titel Ihrer Fortbildung übersetzt ist (Beispiel: Technischer Fachwirt = „Bachelor Professional of Technical Management“), und zwar ohne rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel. Eine englische Übersetzung Ihres kompletten Zeugnisses sowie Zweitschriften von Zeugnissen sind gebührenpflichtig (25,- €) und müssen gesondert schriftlich (per Post oder E-Mail) beantragt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Zulassung zur Ausbildereignungsprüfung?

Für die Ausbildereignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, weder eine Altersbeschränkung noch eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die persönliche und fachliche Eignung als Ausbilder/-in wird nach § 30 Abs. 2 BBiG durch die Ausbildungsberater der zuständigen Stelle vor Ort überprüft. Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfungen berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden. Dies ist dann u. a. abhängig von Ihrer Berufsausbildung bzw. Berufspraxis.

Kann ich trotz vorheriger Anmeldung auch von der Prüfung zurücktreten?

Sie können jederzeit vor der Prüfung zurücktreten, müssen den Rücktritt aber in jedem Fall schriftlich erklären. Bei einem Rücktritt unerheblich aus welchen Gründen (Krankheit, dringende berufliche Termine o. ä.) berechnet die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern folgende Aufwandsentschädigungen:
  • Rücktritt bis sechs Wochen vor der Prüfung: 30 % der Prüfungsgebühr
  • Rücktritt später als sechs Wochen vor der Prüfung: 50 % der Prüfungsgebühr
Bei  Nicht-Teilnahme ohne vorher schriftlich erklärten Rücktritt oder einem Rücktritt nach Beginn der Prüfung erhebt die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern die volle Prüfungsgebühr.
 Es ist weder die Erstattung der Zulassungsgebühr noch der Anmeldegebühr möglich.

Was passiert, wenn ich zum Prüfungstermin krank werde?

Krankheit stellt einen Rücktritt aus wichtigem Grund dar. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb einer Woche erforderlich (§ 20 Abs. 4 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen).
Bei einer Nicht-Teilnahme wegen Krankheit ohne Nachreichen des Attests  oder einem Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt eine Bewertung der Prüfung mit 0 Punkten (§ 20, Abs., 3 de Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen). Die Prüfungsgebühren fallen unabhängig davon trotzdem an (s. o.).