Geprüfte Technische Fachwirte

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation und damit der Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen.
Geprüfte technische Fachwirte sind nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in der Lage, sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Auch die Überwachung, Planung und Optimierung von Produktionsabläufen, die Einhaltung der Qualitätsvorgaben und Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes sowie die Beobachtung der Kostenentwicklung im Unternehmen und die Qualifizierung und Förderung von Mitarbeitern gehören zu den Tätigkeiten eines geprüften technischen Fachwirtes.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Prüfungstermine

Unsere Prüfungen finden zu den bundeseinheitlichen Terminen statt.

Anmeldefrist

4 Monate vor dem Prüfungstermin
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühren finden Sie in unserem Gebührentarif sowie unserer Gebührenübersicht.