Geprüfte Handelsfachwirte
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Dazu zählen insbesondere:
1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
4. Anwenden von Controllinginstrumenten,
5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Prüfungstermine
Unsere Prüfungen finden zu den bundeseinheitlichen Terminen statt.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle genannten Termine anbieten!
Anmeldefrist
4 Monate vor dem Prüfungstermin
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren finden Sie in unserem Gebührentarif sowie unserer Gebührenübersicht.