IHK-Prüfung

Ausbilderprüfung

Ziel der Prüfung

Ausbilder, die haupt- oder nebenberuflich tätig werden möchten, müssen in der Regel die erforderliche berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Diese berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den vier Handlungsfeldern:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.
Lehrgänge, die von der IHK und anderen Anbietern in Teil- bzw. Vollzeitform angeboten werden, bereiten auf diese Ausbildereignungsprüfung vor.
Alle Anbieter von Vorbereitungslehrgängen finden Sie auf unserer WIS-Seite unter WIS | DIHK.

Zulassungsvoraussetzung

a) für die Prüfung: keine
b) für die Eintragung als Ausbilder:
Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung, in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufserfahrung (5 - 8 Jahre) in dem Berufsfeld, in dem die Ausbildertätigkeit erfolgen soll.

Prüfungstermine

Prüfungstermine: monatlich, außer im August und September
Die schriftliche Prüfung findet jeweils am 1. Dienstag des Monats statt, die praktische etwa 1 - 2 Wochen später. 
 
Laut Beschluss des zuständigen Landesfachausschuss ändert sich die Strukturierung der AEVO zum 1. Januar 2022. Die Gewichtung der einzelnen Handlungsfelder in der Prüfung ändert sich wie folgt:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen: alt 24 %, neu 20-30 Punkte,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden
mitwirken: alt 26 %, neu 20-30 Punkte,
- Ausbildung durchführen: alt 36 %, neu 20-30 Punkte,
- Ausbildung abschließen: alt 14 %, neu 20- 30  Punkte.

Anmeldefrist

Die Anmeldefrist beträgt 2 Monate, jeweils zum Ersten des Monats.

Prüfungsgebühr

Prüfungsgebühr zurzeit: 240,00 €
Teilprüfungen: nur schriftlich 95,00 €, nur praktisch 145,00 €

Anmeldung zur Prüfung

bitte online mit diesem Formular

Unter bestimmten Umständen kann von der Prüfung befreit werden. Dazu kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ausbildungsberaterteam.