Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Sofern keiner der nachstehenden Befreiungstatbestände vorliegt, muss die Sachkundeprüfung von jedem Unternehmer oder Angestellten erfolgreich absolviert worden sein, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen
    mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).
Mit der Sachkundeprüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil besteht, soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung Kenntnisse in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen. Vor Beginn dieser Tätigkeiten muss seit dem 1. Januar 2003 die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Anderenfalls darf der Unternehmer Personal ohne Sachkundeprüfung nicht mehr in den drei genannten Bereichen einsetzen oder selbst in diesen Bereichen tätig werden!

Wer ist von der Sachkundeprüfung künftig befreit?

Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) und den bisherigen Weiterbildungsabschlüssen “Geprüfte Werkschutzfachkraft” und “Geprüfter Werkschutzmeister” sind von der Sachkundeprüfung befreit.
Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren. Wer am Stichtag weniger als drei Jahre tätig oder in der Vergangenheit nur mit Unterbrechungen tätig war, der muss seit dem 1. Juli 2005 den Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erbringen, wenn er in den drei genannten Bereichen tätig werden will.

Weitere Vorschriften für bestimmte Bereiche, die der Sachkundeprüfung unterliegen:

So genannte Citystreifen etc. und Bewacher im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken müssen ein Schild tragen, auf dem ihr Name oder eine Kennnummer und der Name des Gewerbetreibenden/ Arbeitgebers zu sehen ist.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Grundsätzlich keine. Allerdings ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Prüfungsteil. Die Vorbereitung ist aber grundsätzlich frei und kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse anbieten.  

Wie wird die Sachkundeprüfung durchgeführt?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Min. und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Min. pro Prüfling, wobei bis zu 5 Prüflinge zusammen in der mündlichen Prüfung geprüft werden können. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Ablegung der mündlichen Prüfung. Die Prüfung kann wiederholt werden.
Wer die Prüfung besteht, erhält eine Bescheinigung der IHK, die er dem Gewerbetreibenden / Arbeitgeber vorlegen muss.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete, die auch im Rahmen der Unterrichtungsverfahren behandelt werden:

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
2. Bürgerliches Gesetzbuch,
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Nähere Informationen finden Sie im Rahmenstoffplan.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf die Sachgebiete “Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht” und “Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen” gelegt werden.

Wo und wann kann die Sachkundeprüfung abgelegt werden?

Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen.

Prüfungstermine

Auf Anfrage - Die Anzahl der Prüfungsplätze ist begrenzt!

Anmeldung zur Prüfung

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online.

Anmeldefrist

6 Wochen vor dem Prüfungstermin

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren betragen 170,00 EUR. Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt nur dann, wenn der/die Teilnehmer/in die Zahlung der Gebühren nachweist.