IHK-Prüfung
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende bereits vor dem regulären Ende der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Voraussetzungen
Eine vorzeitige Zulassung ist möglich, wenn
- der Ausbildungsbetrieb die vorzeitige Prüfung befürwortet,
- die Leistungen in Betrieb und Berufsschule eine vorzeitige Prüfung rechtfertigen,
- im letzten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern ein Notendurchschnitt von besser als 2,49 erreicht wurde und
- die Prüfung frühestens sechs Monate vor dem regulären Ausbildungsende stattfindet.
Antragstellung
Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist bis zum jeweiligen Anmeldetermin zur Abschlussprüfung einzureichen. Dem Antrag sind die Stellungnahmen des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule beizufügen.
Hinweis: Liegt die Bescheinigung der Berufsschule zum Anmeldetermin noch nicht vor, weil die Zeugnisse erst Anfang Februar ausgegeben werden, kann der Antrag zunächst fristgerecht eingereicht werden. Die Bescheinigung ist anschließend schnellstmöglich nachzureichen.
Weiteres Vorgehen
Bei Zulassung:
Der Ausbildungsbetrieb erhält über das ASTA-Infocenter die Aufforderung, Sie zur Abschlussprüfung anzumelden. Nach der Anmeldung werden Sie über die weiteren Schritte und die Prüfungstermine informiert.
Der Ausbildungsbetrieb erhält über das ASTA-Infocenter die Aufforderung, Sie zur Abschlussprüfung anzumelden. Nach der Anmeldung werden Sie über die weiteren Schritte und die Prüfungstermine informiert.
Bei Nichtzulassung:
Sie bzw. Ihr Ausbildungsbetrieb werden nach Ablauf des Anmeldeschlusses über die Nichtzulassung informiert.
Sie bzw. Ihr Ausbildungsbetrieb werden nach Ablauf des Anmeldeschlusses über die Nichtzulassung informiert.
