Ausbildungsberatung

Wahlqualifikationen

In folgenden Berufen müssen mit Abschluss des Ausbildungsvertrags Wahlqualifikationen festgelegt werden:
  • Buchhändler/-in
  • Chemielaborant/-in
  • Chemikant/-in
  • Immobilienkaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Mediengestalter/-in Digital und Print
  • Tourismuskaufmann/-frau
  • Verkäufer/-in
Die ausgewählten Wahlqualifikationen sind verbindlich und müssen in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Sie können nachträglich nur durch vertragliche Vereinbarung geändert werden!