Ausbildungsberatung
Wahlqualifikationen
In folgenden Berufen müssen mit Abschluss des Ausbildungsvertrags Wahlqualifikationen festgelegt werden:
- Buchhändler/-in
- Chemielaborant/-in
- Chemikant/-in
- Immobilienkaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Mediengestalter/-in Digital und Print
- Tourismuskaufmann/-frau
- Verkäufer/-in
Die ausgewählten Wahlqualifikationen sind verbindlich und müssen in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Sie können nachträglich nur durch vertragliche Vereinbarung geändert werden!