ab 1. August 2020

Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin

Am 01.08.2020 ist die neue Ausbildungsverordnung in der Hauswirtschaft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)in Kraft getreten. Sie wurde am 01.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist verbindlich für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 01.08.2020 abgeschlossen werden.
Die Hauswirtschaft wird mit der neuen Verordnung zwar nicht neu erfunden, eine Anpassung der hauswirtschaftlichen Ausbildung war jedoch aufgrund  der geänderten Anforderungen und der vorhandenen Rahmenbedingungen nach 20 Jahren erforderlich. Die Berufsbezeichnung Hauswirtschafter/-in bleibt erhalten, ebenso die Dauer der Ausbildung von drei Jahren.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
  • die stärkere Ausrichtung der Ausbildung an der Handlungsorientierung (Modell der vollständigen Handlung),
  • die Verankerung von Nachhaltigkeit und von ethischen Grundsätzen bei der Erbringung von hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen,
  • die verstärkte Einbindung der hauswirtschaftlichen Betreuung,
  • Digitalisierung und Datenschutz,
  • Mitwirkung bei der Personaleinsatzplanung und
  • die Kompetenz, Personen anzuleiten.
Die Struktur der Ausbildung:
  • schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
    - personenbetreuende Dienstleistungen,
    - serviceorientierte Dienstleistungen oder
    - ländlich-agrarische Dienstleistungen.

Prüfung:
Wie bisher gibt es eine Zwischenprüfung (praktisch und schriftlich) nach der Hälfte der Ausbildungszeit und eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.
Bei der Abschlussprüfung wird das neue Prüfungsinstrument „Betrieblicher Auftrag“ für den Prüfungsbereich „Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten“ eingeführt, in dem sich auch der gewählte Schwerpunkt widerspiegelt.