Ab 01. August 2023

Mediengestalter/in Digital und Print

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in für Digital und Print wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. 
Seit dieser letzten Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, welche die Arbeit der Mediengestalter Digital und Print deutlich beeinflussen.
So hat sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren. Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. 
Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder. Die Neuordnung tritt voraussichtlich am 01. August 2023 in Kraft.
Weitere Informationen zum Beruf, zur Prüfung, zum Rahmenlehrplan, zu Rechtsgrundlagen usw. erhalten Sie hier