Beratung

Ausbildungsberatung

Die Ausbildungsberater der IHK sind Ansprechpartner für etwa 1.000 Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildende in den jeweiligen Ausbildungsberufen.
Die Ausbildungsberatung ist bei der Durchführung ihrer Aufgaben an die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und der geltenden Vorschriften gebunden.
Die Ausbildungsberater übernehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit insbesondere folgende Aufgaben:
  • Beratung über die Voraussetzungen zur Berufsausbildung
  • Beratung zur Eignung der Ausbildungsstätte,
  • Beratung über die Durchführung der Berufsausbildung

Die Ausbildungsberatung erfüllt ihre Aufgaben
  • durch regelmäßige Besuche der Ausbildungsstätten
  • durch Besuch der Ausbildungsstätten aufgrund besonderer Veranlassung
  • durch Informationsveranstaltungen für Ausbildende, Ausbilder und Auszubildende sowie Ausbilderarbeitskreise
  • durch Einzel- oder Gruppenberatung
  • durch Information bei Prüfungen und Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse

Wie wird man Ausbildungsbetrieb?
Sie haben sich entschieden, in Ihrem Betrieb auszubilden, weil Sie die Vorteile erkannt haben? Oder brauchen Sie noch einige gute Argumente? Dann lassen Sie sich doch überzeugen. Wir klären Sie über den Nutzen der betrieblichen Ausbildung auf.

Das Internet eröffnet Ihnen den Zugriff auf unsere Seiten und Informationen. Bitte beachten Sie, dass Rechtsfragen zum Thema Berufsbildung und Fragen zu Prüfungen in einem engen Zusammenhang mit praktischen Fällen stehen. Diese haben einen direkten Bezug zu den Beteiligten in unserem IHK-Bezirk. Wenn Sie kein Unternehmen im Kammerbezirk haben oder nicht als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Auszubildende in diesem Bezirk beschäftigt sind oder wohnen, wenden Sie sich bei Anfragen bitte direkt an ihre IHK.