IHK-Prüfung

Zusatzqualifikation für Auszubildende

Zusatzqualifikationen für Auszubildende

  • richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System,
  • ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte,
  • finden während der Berufsausbildung statt oder beginnen unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung,
  • weisen einen gewissen zeitlichen Mindestumfang auf ,
  • schließen üblicherweise mit einer Prüfung ab.
Auszubildende haben die Möglichkeit, neben oder zusammen mit dem zu erlernenden Beruf Zusatzqualifikationen zu erwerben, in denen eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden kann.
In einigen Ausbildungsordnungen sind Zusatzqualifikationen verankert. Bei diesen kodifizierten Zusatzqualifikationen erhalten die Auszubildenden ein strukturiertes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der regulären Ausbildungszeit vom Betrieb vermittelt wird.
Auszubildende können in bestimmten Berufen beantragen, in einer nicht gewählten Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation zusätzlich neben der Abschlussprüfung geprüft zu werden.
Beispiel: Der Tourismuskaufmann wird in einer der drei Wahlqualifikationen Reiseveranstaltung, Reisevermittlung oder Geschäftsreisen ausgebildet. Leistungsstarke Auszubildende können nun zwei Wahlqualifikationseinheiten erlernen. Die eine Wahlqualifikationseinheit ist Inhalt der regulären Abschlussprüfung, die zweite Wahlqualifikationseinheit wird als Zusatzqualifikation geprüft.
Ein zentraler Bestandteil der Teilnovellierung der Elektro- und Metallberufe war die Aufnahme von Zusatzqualifikationen in die Verordnungen. Zur Vertiefung zukunftsrelevanter Aspekte wurden je nach Beruf 3 bis 4  Spezialthemen definiert, die als Zusatzqualifikationen zusätzlich zur Abschlussprüfung Teil 2 geprüft werden können.
Für Unternehmen sind Zusatzqualifikationen hervorragend geeignet, um ihre Ausbildung für leistungsbereite Bewerber noch attraktiver zu machen. Umgekehrt schaffen sich Auszubildende so ein zusätzliches Standbein in ihrem Berufsprofil und stellen ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis.
Zusatzqualifikationen können beispielsweise durch Extra-Unterricht in der Berufsschule oder durch eine betriebsinterne Qualifizierung vermittelt werden.
In folgenden Zusatzqualifikationen hat die IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern besondere Rechtsvorschriften erlassen und bietet bei Bedarf Prüfungen an:
  • Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende
  • Zusatzqualifikation Fremdsprache für gewerblich-technische Auszubildende
  • Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für Auszubildende im Ausbildungsberuf Industriemechaniker
  • Zusatzqualifikation Elektrofachkraft 
Die Prüfung in kodifizierten Zusatzqualifikationen kann mit der Anmeldung zur Prüfung beantragt werden.