Einstiegsqualifizierung
Mit einem Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) können sich Betriebe neue Bewerbergruppen für die Ausbildung erschließen. Manche Jugendliche oder Migranten haben aus individuellen Gründen eingeschränkte Vermittlungsperspektiven. Es liegt im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, alle vorhandenen Potenziale zu fördern. Die Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat bietet ausbildungswilligen jungen Menschen eine Chance beim Übergang in Arbeit oder Berufsausbildung.
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
In der Einstiegsqualifizierung werden Jugendliche, die die erforderliche Ausbildungsreife noch nicht besitzen oder Menschen mit Fluchthintergrund auf die Ausbildung in einem bestimmten Beruf vorbereitet. Förderungsfähige Menschen erhalten mit einem Vertrag nach § 235 b SGB III die Möglichkeit, in mindestens vier bis max. zwölf Monaten grundlegende Inhalte eines Ausbildungsberufes in einem Ausbildungsbetrieb zu lernen. Damit ist sie eine ideale Möglichkeit, eine Ausbildung anzubahnen. Durch die Erprobungszeit von vier bis zwölf Monaten kann die Berufseignung von beiden Seiten intensiv getestet werden. Die EQ-Teilnehmer besuchen wie Auszubildende auch die Berufsschule.
Der Übergang in Ausbildung ist variabel: Die EQ kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden (nicht bei EQ plus) oder man beginnt die Ausbildung nochmal von vorne.
Wie profitiert Ihr Unternehmen?
- Mehr mögliche Bewerber.
- Sie können Ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung länger kennen lernen und sehen auf diesem Weg mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse oder Schulpraktika aussagen.
- Wenn Sie noch nicht ausbilden, könnten Sie so in die Berufsausbildung einsteigen.
- Sie können Jugendliche an eine Ausbildung oder Beschäftigung heranführen.
- Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar, alle Tätigkeitsbereiche sind möglich und werden nach den betrieblichen Gegebenheiten gestaltet.
- Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine Chance. Damit ist neben dem Imagegewinn für Sie und Ihr Unternehmen auch eine Erweiterung Ihres Bewerberprofils verbunden.
Was ist zu tun?
- Sie wählen ein passendes Profil aus dem Verzeichnis der Einstiegsqualifikationen aus.
- Sie erfragen bei der Arbeitsagentur, ob der Bewerber die Fördervoraussetzungen erfüllt. Ggf. muss sich der Bewerber dort melden.
- Wenn Sie noch keine EQ-Interessenten haben, melden Sie das Angebot an den Arbeitgeber-Service, Tel. 0800 4 5555 20, der Agentur für Arbeit.
- Die Arbeitsagentur fördert die Vergütung der Einstiegsqualifizierung mit 243 Euro monatlich zzgl. des pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrages (ab 01.08.2020 mit 247 €). Der Antrag muss vor Beginn des EQ-Praktikums gestellt werden.
- Sie schließen mit dem Jugendlichen einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB)und reichen diesen als Anlage mit dem "Antrag auf Förderung der EQ" bei der Arbeitsagentur ein.
- Bei der IHK wird der Vertrag in das Verzeichnis der Einstiegsqualifizierungen eingetragen. Dazu reichen Sie uns eine Vertragskopie und die erste Seite des Anschreibens der Arbeitsagentur (als Nachweis der Förderung) ein.
- Sie melden Ihren EQ-Teilnehmer bei der Berufsschule an.
- Der EQ-Teilnehmer ist bei Krankenkasse und Berufsgenossenschaft anzumelden und die Bestätigung darüber ist der Arbeitsagentur vorzulegen.
- Bereits während der EQ können bei der Arbeitsagentur die sog. "ausbildungsbegleitenden Hilfen" (Föderunterricht/Nachhilfe) beantragt werden.
- Sie setzen den Jugendlichen wie einen Azubi in Ihrem Unternehmen ein, vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen, der Jugendliche verpflichtet sich zu lernen.
- Gegen Ende erstellt der Betrieb eine Leistungsbeurteilung. Eine Kopie dieser Leistungsbeurteilung reicht er bei der IHK ein.
- Die IHK stellt, auf der Grundlage der betrieblichen Leistungsbeurteilung ein Zertifikat aus, wenn bei allen genannten Kriterien, mindestens "ausreichend" erreicht wurde. Für das Zertifikat wird keine Gebühr erhoben.
- Nach Ende der EQ benötigt die Arbeitsagentur den Nachweis über die ausgezahlten Vergütungen plus Sozialversicherungsbeiträge.
- Eine Einstiegsqualifizierung kann auch durch das KCA gefördert werden. Die Antragsprüfung erfolgt über die Arbeitsagentur.
Wichtig!
- Die IHK trägt den EQ-Vertrag nur ein, wenn die Förderfähigkeit durch die Arbeitsagentur vorliegt.
- Eine EQ muss mindestens vier Monate dauern, damit sie durch die Agentur für Arbeit förderfähig wird.
- Sollte der zu Qualifizierende NICHT gefördert werden, handelt es sich rechtlich um einen Praktikumsvertrag, welcher nach dem Mindestlohngesetz dann auch mindestlohnpflichtig wird, wenn er länger als drei Monate dauert.