Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

Mit dem Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden.
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 3.045,00 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildungen gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % pro Maßnahme zu tragen.
Die Stipendiatenplätze 2025 sind bereits vergeben.
Die Abgabefrist für 2026 läuft bis zum 15. November 2025.

Bewerbungsvoraussetzungen

Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. In den Gesundheitsfachberufen, etwa in der Pflege oder in therapeutischen Berufen, kann die Zeit der fachschulischen Ausbildung mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

Über das Förderprogramm

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.
Die Kammern vor Ort (IHK, HWK usw.), bei denen die Abschlussprüfung abgelegt wurde, übernehmen die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheiden nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnen die Förderbeiträge und zahlen diese aus.

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