Aus- und Weiterbildung
Anmeldung zur Abschlussprüfung
In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer. Vorzeitige Prüflinge und Externe müssen rechtzeitig die Anmeldungsformulare bei der IHK anfordern und sich bis zum entsprechenden Anmeldeschluss anmelden.
Termine
Abschluss- und Teil 2-Prüfung
Sommer: 1. Februar
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Abschluss- und Teil 2-Prüfung
Winter: 1. September
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für
- Auszubildende - Wiederholer - Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung vorzeitig ablegen wollen - Prüflinge, die von einer anderen Kammer geprüft werden sollen - Teilnehmer an Externenprüfungen |
für
- Auszubildende - Wiederholer - Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung vorzeitig ablegen wollen - Prüflinge, die von einer anderen Kammer geprüft werden sollen - Teilnehmer an Externenprüfungen |
Zusatzqualifikation für Auszubildende
Sommer: 1. Februar
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Winter: 1. September
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Teil 1-Prüfung
Frühjahr: 15. November
des Vorjahres |
Teil 1-Prüfung
Herbst: 15. Juni
(nur kfm. Berufe) |
Die Anmeldungen für die Abschlussprüfungen sind spätestens zu den oben angeführten Terminen von den Ausbildungsbetrieben bzw. den Auszubildenden bei der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern einzureichen. Verspätet eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!
Nähere Informationen zum Thema Abschlussprüfungen in kaufmännischen Berufen finden Sie auch bei der AKA-Nürnberg.
Informationen zur Abschlussprüfung in den gewerblich-technischen Berufen sowie Materialbereitstellungslisten für Prüfungen finden bei der PAL Stuttgart.
Informationen zur Abschlussprüfung in den gewerblich-technischen Berufen sowie Materialbereitstellungslisten für Prüfungen finden bei der PAL Stuttgart.
Prüfung
Die Prüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei und kann zweimal wiederholt werden.
Wir stellen sicher, dass die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer rechtzeitig zur Prüfung eingeladen werden. Wir bereiten die Prüfung in Absprache mit den ehrenamtlichen Prüfungsausschussmitgliedern vor und stellen einen reibungslosen Ablauf aller Termine sicher. Auch die Umschulungsprüfungen werden von uns organisiert.
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zu den Abschlussprüfungen anmelden und freistellen. Für alle Auszubildenden besteht ein Freistellungsanspruch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht.
Zeugnis
Der Prüfling erhält von der IHK ein Prüfungszeugnis. Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ebenfalls ein betriebliches Zeugnis auszustellen, das Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden erhalten muss. Auf Verlangen des Auszubildenden sind darin auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. Das Schulzeugnis erhält der Auszubildende mit Ende der Schulpflicht von seiner Berufsschule.