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Warum erhebt die Handelskammer von ihren Mitgliedern einen Beitrag? Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Welche Ausnahmen gibt es? Der nachfolgende Film beantwortet diese Fragen und erklärt die Beitragsberechnung.
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Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem gestaffelten Grundbeitrag (10 Euro bis 550 Euro und 5.550 bis 16.550 Euro Grundbeitrag für Großunternehmen) und einer Umlage (z.Zt. 0,21 Prozent vom Gewerbeertrag/Gewinn). Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Rechtsform und der vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträge/Gewinne.

Freistellungen vom Beitrag

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen zahlen immer den Grundbeitrag, nicht in das Handelsregister eingetragene Kleinunternehmen zahlen nur dann, wenn sie nicht zu den 40 % der Mitglieder gehören, die befreit sind,
  1. weil der Gewerbeertrag/Gewinn unter 5.200 Euro pro Jahr liegt oder
  2. weil sie sich noch in der Gründungsphase (2 Jahre) befinden und der Gewerbeertrag/Gewinn unter 25.000 Euro pro Jahr liegt.

Grundbeitragsberechnung

Der Jahresgrundbeitrag ist folgendermaßen gestaffelt:
Unbenannt

Grundbeitrag für Großunternehmen

Der Grundbeitrag für Großunternehmen wird von allen Gewerbetreibenden, die nicht vom Beitrag befreit sind und deren Umsatz mindestens 50 Mio Euro gem. § 10 der Beitragsordnung beträgt, erhoben.
Der Grundbeitrag für Großunternehmen staffelt sich wie folgt:
Umsatz ab 50 Mio bis 99,99 Mio Euro    
Grundbeitrag:   5.550 Euro
Umsatz ab 100 Mio bis 249,99 Mio Euro
Grundbeitrag:   8.550 Euro
Umsatz ab 250 Mio Euro   
Grundbeitrag: 16.550 Euro
Der 550 Euro übersteigende Anteil des Grundbeitrages wird auf die Umlage angerechnet.

Umlageberechnung

Der vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag/Gewinn dient als Grundlage für die Berechnung der Umlage. Dabei wird bei Personengesellschaften und natürlichen Personen der Gewerbeertrag/Gewinn für die Berechnung der Umlage um einen Freibetrag von 15.340 Euro gekürzt.
Höhe der Umlagen ab dem Beitragsjahr 2012
Beitragsjahre
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Höhe der Umlage
0,2%
0,2125%
0,09%
0,22%
0,22%
0,22%
Beitragsjahre
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Höhe der Umlage
0,22%
0,22%
0,21%
0,21%
0,21%
0,1769% 0,21%

Festsetzung der Beiträge

Die Festsetzung der Höhe der Beiträge erfolgt jährlich durch die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder in der Vollversammlung.
Beispiele zur Höhe der Jahresbeiträge 2024 (Grundlage ist die Wirtschaftssatzung 2024).
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​Beitragsrechner

Sie sind Mitglied der Handelskammer Hamburg und möchten wissen, wie hoch Ihr Beitrag im Jahr 2024 ist? Unser Beitragsrechner gibt Antwort.

Rückerstattung für das Beitragsjahr 2014

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einem Urteil entschieden, dass die einzelne Rücklagen der Handelskammer zu hoch angesetzt waren. Daher erstattet die Kammer ihren Mitgliedern die zu viel einbehaltene Beitragsmittel zurück. Wie das abläuft und was nun passiert, lesen Sie in unseren FAQ zur Beitragsrückerstattung.