Pressemeldung vom 29. September 2023

Stimmen für die Wirtschaft: Start der Bewerbungsfrist für die Handelskammer-Wahl 2024

Bis zum 3. November 2023 können Kandidatinnen und Kandidaten Bewerbungen einreichen.
Die Bewerbungsfrist für die Handelskammer-Wahl 2024 ist gestartet. Bis zum 3. November 2023 um 15 Uhr können sich interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer für die Wahl aufstellen lassen. Alle Informationen sowie die Unterlagen für die Kandidatur können unter www.handelskammer-wahl.de abgerufen werden. Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Unterlagen geprüft und die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten bekannt gegeben. 
Insgesamt 58 Sitze sind im künftigen Plenum zu besetzen. Sie verteilen sich auf neun Wahlgruppen, welche die Branchenstruktur der Hamburger Wirtschaft widerspiegeln. Wie bei der vorangegangenen Wahl werden die Wahlgruppen in jeweils drei Untergruppen nach Betriebsgrößen unterteilt. So gibt es in jeder Wahlgruppe garantierte Sitze für kleine Unternehmen (bis neun Beschäftigte), mittelgroße Unternehmen (zehn bis 249 Beschäftigte) und große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte). Jedes der rund 180.000 Mitgliedsunternehmen kann eine feste Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten in seiner Wahlgruppe wählen, ein kleines Unternehmen hat dabei ebenso viele Stimmen wie ein großes. Unabhängig von seiner eigenen Betriebsgröße kann jedes Mitglied Kandidatinnen und Kandidaten aller Untergruppen (kleine, mittelgroße, große Unternehmen) wählen. 
Für alle Wählerinnen und Wähler wird die Stimmabgabe zudem so komfortabel wie nie: Erstmals findet die Wahl komplett digital statt. Das Plenum wird wieder für vier Jahre gewählt - die Wahlperiode läuft von 2024 bis 2028.