Pressemeldung vom 21. November 2023

Kandidaturen für die Handelskammer-Wahl 2024 stehen fest

Bewerbungsfrist bei neun Wahluntergruppen bis zum 1. Dezember 2023 verlängert 
Die Handelskammer Hamburg hat die vom Wahlausschuss bestätigten 117 Kandidatinnen und Kandidaten für die Handelskammer-Wahl 2024 veröffentlicht. Informationen zur Wahl sowie die bereits bestätigten Kandidaturen finden sich hier. Ein Drittel der Kandidierenden ist weiblich. Der weibliche Anteil unter den Wahlberechtigten insgesamt beträgt 25 Prozent.  
Insgesamt 58 Sitze sind im künftigen Plenum zu besetzen. Sie verteilen sich auf neun Wahlgruppen, welche die Branchenstruktur der Hamburger Wirtschaft widerspiegeln. Wie bei der vorangegangenen Wahl werden die Wahlgruppen in jeweils drei Untergruppen nach Betriebsgrößen unterteilt. So gibt es in jeder Wahlgruppe garantierte Sitze für kleine Unternehmen (bis neun Beschäftigte), mittelgroße Unternehmen (zehn bis 249 Beschäftigte) und große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte). Jedes der rund 180.000 Mitgliedsunternehmen kann im Zeitraum 15. Januar bis 19. Februar 2024 eine feste Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten in seiner Wahlgruppe wählen. Die Wahl findet erstmalig als reine Online-Wahl statt. Zum Ende der Bewerbungsfrist am 3. November sind in neun der 27 Wahluntergruppen so viele Bewerbungen eingegangen, wie es Sitze gibt. Laut Wahlordnung soll es allerdings in jeder Wahluntergruppe (kleine, mittelgroße und große Unternehmen) mindestens eine Kandidatur mehr geben als Sitze im Plenum vorgesehen sind. Daher wird für neun Wahluntergruppen eine letztmalige Nachfrist vom 22. November 2023, 0 Uhr bis 1. Dezember 2023, 24 Uhr gesetzt.   
 
Weitere Informationen gibt es unter: www.handelskammer-wahl.de