Bürokratieabbau

E-Government - was bringt das?

Was bedeutet eigentlich E-Government? Welche aktuellen Entwicklungen sind für Unternehmer relevant? Welche Risiken sind zu beachten? Und was macht die Handelskammer für mich?
"Electronic Government" (E-Government) bezeichnet allgemein die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.
Durch den Einsatz moderner Technik sollen Prozesse zwischen öffentlichen Institutionen und Bürgern, sowie Unternehmen oder Non-Profit-Organisationen optimiert werden. Der Einsatz von E-Government kann Ihnen daher dabei helfen ihre wirtschaftlichen Interessen zielführender und schneller umzusetzen.

Und was tut die Handelskammer?

E-Government hat das Potenzial, Verwaltungsverfahren einfacher, schneller und transparenter zu machen. Damit das gelingt, setzen wir uns für die Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen bei der Entwicklung von E-Government-Anwendungen ein, denn allzu oft wurden E-Government-Angebote in der Vergangenheit am tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft vorbeientwickelt.
In unserem Positionspapier Wirtschaftsfreundliche Verwaltung durch E-Government aus dem Dezember 2010 legen wir dar, welche Prinzipien gutes E-Government aus Sicht der Hamburger Wirtschaft ausmachen. Diese Thematik stand auch im Fokus zweier E-Government-Symposien, die in Kooperation mit der IHK Nord im August 2011 und im September 2012 (zusätzlich in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich) in unserer Handelskammer stattfanden.

Aktuelle Entwicklungen im Bereich E-Government

Ob auf EU-, Bundes-, oder Länderebene, es gibt vielerlei politische Ebenen und Gremien in denen interessante Neuerungen im Bereich E-Government entwickelt werden.
Mit Unterzeichnung des IT-Staatsvertrags im November 2009 wurde der IT-Planungsrat geschaffen, der seit April 2010 Kooperation von Bund und Ländern bei der Informationstechnik koordiniert. Damit werden IT-Fachleute aus Bund, Ländern und Kommunen an einen Tisch gebracht. Eine Kernaufgabe des IT-Planungsrats besteht in der Operationalisierung der Nationalen E-Government-Strategie der Bundesregierung.
In Hamburg sind die Planungen im Bereich E-Government im 5. Aktionsplan der Stadt festgelegt. Ende 2009 wurde dem Angebot, im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, mit dem Einheitlichen Ansprechpartner, ein wesentliches neues Puzzleteil zugefügt. In Hamburg wird diese Dienstleistung gemeinsam von Handelskammer und Handwerkskammer angeboten.
E-Government dringt zudem verstärkt in den beruflichen und privaten Alltag ein. So wurde bereits zum 1. November 2010 der elektronische Personalausweis eingeführt, der neue Nutzungsmöglichkeiten im Bereich der Authentifizierung eröffnet. Angebote zur praktischen Nutzung wachsen langsam aber stetig an.

E-Government für Unternehmen - was bringt uns das?

Schon heute eröffnen sich für Unternehmen, Gründer und Einzelpersonen einige Möglichkeiten für die praktische Nutzung von E-Government-Anwendungen. Besonders interessante Angebote haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg können Unternehmen und Gründer seit Ende 2009 eine Reihe von Verwaltungsverfahren und Anträgen elektronisch abwickeln, ohne dafür mühsam einzelne zuständige Behörden zu kontaktieren.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat unter Mitwirkung der Handelskammer Hamburg das Verfahren für den „elektronischen Aufgrabeschein“ (eAGS) entwickeln lassen. Aufgrabescheine können online über das E-Government-Portal der Freien und Hansestadt Hamburg beantragt und erteilt werden.
Auch unsere Handelskammer bietet eine Reihe von Dienstleistungen elektronisch an. Einen Überblick über unser Angebot finden Sie hier.