E-Government

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie: E-Government-Anwendung für Unternehmen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der damit verbundenen Einführung eines „Einheitlichen Ansprechpartners” für Unternehmen, der bei der Abwicklung von Behördenangelegenheiten hilft, hat die Stadt auf hamburg.de folgende Online-Angebote erstellt:

Online-Verfahrensklärung

Mit dieser Anwendung können Gründer und Unternehmer anhand eines interaktiven Fragenkatalogs ermitteln, welche Genehmigungen, Verwaltungsformalitäten und Unterlagen für die jeweils geplante Gewerbetätigkeit einzuholen bzw. einzureichen sind. Dies erspart Firmen künftig in vielen Fällen zeitaufwändige Recherchen und Rückfragen bei Genehmigungsbehörden. Im Anschluss an die Verfahrensklärung sind der Download von Genehmigungsformularen sowie die elektronische Übermittlung von Unterlagen an die Behörden möglich.

Online-Verfahrenssuche

Flankierend hat die Stadt den bereits bewährten Behördenfinder unter hamburg.de mit weiteren Verfahren und Zuständigkeiten befüllt – er führt Unternehmen direkt zum zuständigen Ansprechpartner in der Hamburger Verwaltung.
Bei weiterführenden Fragen und Unterstützungsbedarf bei Genehmigungsverfahren steht Unternehmen ferner der Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung – eine von zwei Geschäftsstellen dieser Einrichtung führt unsere Handelskammer.
Weitere E-Government-Angebote der Stadt Hamburg finden Sie hier.