Auslandserfahrung

Auslandspraktikum

Internationale Erfahrungen werden immer wichtiger - auch für Auszubildende. Im Berufsbildungsgesetz ist verankert, dass Auszubildende bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen können.
Mit einem Auslandspraktikum können Auszubildende
  • ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern
  • neues Fachwissen erwerben
  • andere Arbeitstechniken kennenlernen
  • Souveränität im Umgang mit internationalen Geschäftspartnern gewinnen
  • sich persönlich weiterentwickeln
In Hamburg organisieren die Berufsbildenden Schulen und die Mobilitätsagentur von Arbeit und Leben regelmäßig Auslandspraktika. Dabei fahren die Auszubildenden in der Regel in kleinen Gruppen für mindestens zwei Wochen ins europäische Ausland. Dort absolvieren sie ein Praktikum, das ihrer Ausbildung entspricht. In vielen Fällen organisieren sich die Auszubildenden einen Praktikumsplatz in einer Niederlassung des eigenen Betriebes. Je nach Absprache können die Auszubildenden auch an einem weiterführenden Sprachkurs teilnehmen. Ein interkulturelles Vorbereitungsseminar sowie ein Nachbereitungstreffen in Hamburg gehören ebenso zum Teil des Programms. Untergebracht werden die Auszubildenden in der Regel in Gastfamilien. 

Gesetzliche Grundlage

Auszubildende können bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland verbringen (§ 2 Abs. 3 BBiG), wenn die Lerninhalte dort der Ausbildungsordnung für den Beruf entsprechen.
Ein Auslandsaufenthalt kann im Rahmen eines Gruppenaustauschs stattfinden oder individuell organisiert werden. Er ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung im 2. oder 3. Ausbildungsjahr
  • hohe Motivation und Durchhaltevermögen
  • Offenheit für fremde Kulturen
  • Englischkenntnisse oder Grundkenntnisse der Sprache im Zielland
  • Freistellung vom Betrieb und / oder der Berufsschule für das Vorbereitungsseminar, das Praktikum im Ausland und das Nachbereitungstreffen.

Vertragliche Regelungen

Jeder Auslandsaufenthalt muss als "Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte" in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Das ist auch noch nachträglich möglich.
Es ist außerdem sinnvoll, einen Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb und dem Azubi zu schließen.
Eine Verrechnung der Dauer des Auslandsaufenthaltes mit Urlaubsansprüchen ist nicht zulässig, denn er ist ein Teil der Ausbildung. Sie wird weder unterbrochen noch im Anschluss verlängert.
Der Ausbildungsbetrieb muss die Handelskammer über einen Auslandsaufenthalt seiner Azubis informieren. Wenn der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen dauert, muss der Ausbildungsplan mit der Handelskammer abgestimmt werden.
Das Berichtsheft muss auch im Ausland geführt werden.

Ausbildungsvergütung

Azubis bekommen während ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin ihre Ausbildungsvergütung. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass er einen Teil davon übernimmt.

Freistellung Berufskolleg

Der Auszubildende muss für den Auslandsaufenthalt von seinem Berufskolleg freigestellt werden.
Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der versäumte Schulstoff muss aber selbstständig nachgearbeitet werden.

Reisekosten

Die Kosten für die Reise und die Unterbringung müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden.
Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.

Fördermöglichkeiten

Erasmus+
Ein Praktikum im europäischen Ausland wird durch das EU-Förderprogramm "Erasmus+" gefördert. Die Auszubildenden erhalten ein Stipendium als Zuschuss zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Der Auslandsaufenthalt wird durch den international anerkannten Europass Mobilität zertifiziert.
Ausbildung weltweit
Mit dem Projekt "Ausbildung weltweit" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung in Ländern, die nicht von Erasmus+ abgedeckt werden.

Informations- und Transferstelle der IHKs

Die Informations- und Transferstelle der HWK Hamburg beantwortet Fragen zu Auslandsaufenthalten, internationalen Ausbildungsinitiativen und unterstützt die Konzeption und Durchführung von Projekten.

Zertifikatsvergabe

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Azubis ihr Prüfungszeugnis, das sie in der Regel zusammen mit dem Berufsschulzeugnis für Bewerbungen nutzen. Für ihren Aufenthalt im Ausland haben sie hingegen nicht immer einen Nachweis, auf dem die Details des Praktikums vermerkt sind. HIBB und Handelskammer haben daher ein Zertifikat entwickelt, das den Azubis ein solches Auslandspraktikum bescheinigt. Neben allgemeinen Angaben zum Auszubildenden und seinem Betrieb sind dabei vor allem auch Details zum Praktikumsbetrieb, zur Dauer des Aufenthaltes und zur Arbeitssprache vermerkt.

Erfahrungsbericht

Morgens, halb sieben, in London: Es ist Zeit fürs Frühstück. Toast, Spiegeleier mit Speck, Bohnen, gebratene Würstchen und Porridge stehen auf dem Tisch. Die Auszubildende Vanessa Müller hat sich an diese kulinarischen Herausforderungen gewöhnt. Sie macht in der britischen Hauptstadt seit knapp zwei Wochen ein Praktikum bei einem kleinen Tourismusunternehmen.
Das Praktikum ist Teil ihrer dreijährigen Ausbildung. Für den Auslandsaufenthalt hat sie ihr Hamburger Ausbildungsbetrieb freigestellt. Die Reise hat sie selbst organisiert. Flüge buchen, ein Unternehmen finden, Englisch pauken: Unterstützung hatte sie dabei aber gleich von mehreren Seiten.
Aus ihrer Berufsschulklasse sind einige Mitschüler ebenfalls in London. Im Englischunterricht und bei Seminaren trainierten sie gemeinsam ihre Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen. Den Kontakt zur Gastfamilie vermittelte Arbeit und Leben Hamburg. Und für die Reise und die täglichen Ausgaben bekommt sie finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln. Damit sich der Einsatz auch für ihren Arbeitgeber lohnt, wurden Lernvereinbarungen getroffen, die nach dem Praktikum ausgewertet werden.
Das Team im Praktikumsbetrieb hat Vanessa an ihrem ersten Tag herzlich empfangen. Auf sprachliche Hürden wird Rücksicht genommen. Alle sprechen langsam und wiederholen, wenn nötig, einzelne Aussagen. Da sie hauptsächlich im Assistenzbereich eingesetzt ist, hat Vanessa auch Gelegenheit, den Schriftverkehr zu führen. Zusätzlich darf sie in alle Abteilungen hineinschnuppern. Am spannendsten sind aber die Stadtrundfahrten, die das Unternehmen für Touristen organisiert.
Gestern hat sie angefangen, die Berge von Rechnungen zu sortieren. Verwaltung wurde im Praktikumsbetrieb bisher nicht sehr ernst genommen. Als sie die Einführung eines Ablagesystems vorschlug, waren alle begeistert. Für Vanessa ist die Zeit in London eine schöne Möglichkeit, das bisher in der Ausbildung Gelernte anzuwenden.
Azubis, die die im Berufsbildungsgesetz beschriebenen Möglichkeiten für Auslandspraktika nutzen möchten, gibt es viele. Doch zu wenige bekommen wirklich die Chance dazu. Dabei hat Vanessa schon in kurzer Zeit Fortschritte gemacht. Nicht nur ihre Sprachkenntnisse haben sich verbessert. Sie weiß nun auch, wie die Briten leben und arbeiten und kann das in ihre weitere Ausbildung einfließen lassen. Nicht zuletzt hat sie sich persönlich weiterentwickelt, weil sie ihren Aufenthalt eigenverantwortlich organisierte.