Erstellung

Ausbildungsvertrag

Ein Vertrag regelt die Grundlagen einer Berufsausbildung. Darin steht alles, was für die Lehrjahre wirklich wichtig ist.

Voraussetzung

Um ein Vertragsverhältnis eintragen zu lassen, muss Ihr Betrieb dafür von uns als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Kontaktieren Sie bitte unsere Ausbildungsberatung, falls Sie sich über den Status nicht sicher sind.

Ausbildungsvertrag erstellen

Bitte nutzen Sie stets den aktuellen Muster-Ausbildungsvertrag (pdf). Er ist immer auf dem rechtlich neuesten Stand.
Wir benötigen von Ihnen:
  • den Antrag auf Eintragung,
  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages (das Original kann bei Ihnen verbleiben)
  • sowie ggf. notwendige Anlagen (z.B. in einigen Berufen die Zusatzvereinbarung über die Wahlqualifikation)
  • Bitte verzichten Sie darauf, die Unterlagen zu heften oder zu klammern.
  • Bei minderjährigen Azubis senden Sie uns den Vertrag und den Antrag auf Eintragung bitte immer zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung zu.
Nach der Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis erhalten Sie und Ihre Azubis von uns eine Eintragungsbestätigung.

Hinweis: Wegen des Cyberangriffs auf die IT-Infrastruktur der IHKs musste die Anwendung “Berufsausbildungsvertrag BABV online” vorsorglich vom Netz genommen werden. Eine neue Online-Vertragsanwendung wird circa Mitte April 2024 verfügbar sein. 

Ausbilderinnen und Ausbilder

Falls Sie uns eine neue Person benennen möchten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Nachweisen (DOCX-Datei · 82 KB) zu.

Sachliche und zeitliche Gliederungen

Die sachlich-zeitliche Gliederung entspricht dem Ausbildungsrahmenplan und hängt der Verordnung des jeweiligen Berufes an.

Wahlqualifikationen/Ausbildungsschwerpunkte

Für einige Berufe gibt es Wahlqualifikationen, diese müssen über eine Zusatzvereinbarung angegeben werden.

Inhalte im Ausbildungsvertrag

Ausbildungsdauer

In der jeweiligen Ausbildungsordnung ist die Ausbildungsdauer festgelegt. Sie beträgt zwei, drei oder dreieinhalb Jahre. 
  • Die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer muss verkürzt werden, wenn der Azubi ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule, die anrechnungspflichtig sind, mit Erfolg besucht hat. Über Anrechnungspflichten geben unsere Ausbildungsberater gerne Auskunft.
  • Ist zu erwarten, dass der Azubi das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht (zum Beispiel Abiturienten, Realschulabsolventen), so kann unsere Handelskammer die Ausbildungsdauer auf Antrag verkürzen.
  • In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf Antrag des Azubis auch verlängert werden. Dieses aber nur, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (zum Beispiel bei längerer Krankheit).

Probezeit

Die Probezeit in der Ausbildung muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Weitere Informationen zur finden Sie in den FAQs der Berufsausbildung.

Ort der Ausbildung

Der Ort der Ausbildung gibt an, wo die Ausbildung tatsächlich stattfindet. Er ist im Berufsausbildungsvertrag einzutragen. Filialbetriebe müssen ggf. die Filialen erwähnen, wenn auch dort ausgebildet werden soll.

Erstuntersuchung

Für Auszubildende, die zum Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, fordert § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung, die nicht älter als 14 Monate ist. Weitere Informationen zur finden Sie in den FAQs der Berufsausbildung.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Ergänzende Ausbildungsmaßnahmen sind mit Inhalt und Dauer festzulegen und einzutragen.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr einzutragen. Sie muss angemessen sein und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich steigen. Sofern eine Tarifbindung vorliegt, gelten die Tarifverträge. Hier bekommen Sie einen Überblick über die zur Zeit geltenden Ausbildungsvergütungen.

Tägliche Ausbildungszeit

Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hat ihre obere Grenze im Arbeitszeitgesetz bzw. in tariflichen Regelungen. Für Jugendliche ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bindend.

Urlaub

Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag oder dem Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) ggf. auch anteilig in den Vertrag einzutragen. Nutzen Sie zur Berechnung gerne den Online-Azubi-Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf. Weitere Informationen zum Urlaubsrecht finden Sie auch in den FAQs der Berufsausbildung.

Sonstige Vereinbarungen

Der Vertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zuungunsten des/der Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Im Vertrag müssen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen benannt werden, denen der Vertrag unterliegt.

Noch kein Ausbildungsbetrieb?

Die Informationen für Ausbildungsbetriebe beantworten möglicherweise erste Fragen. Wenn Sie sich einen groben Überblick verschafft haben und nun gerne ausbilden möchten, können Sie einen Termin zur Beratung vereinbaren.