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Alternative Finanzierung

Finanzierungsalternativen

Als Finanzierungsquelle sollten kleine und mittlere Unternehmen neben Bankkrediten und der Innenfinanzierung prüfen, ob nicht eventuell auch Finanzierungsalternativen in Frage kommen.

Leasing

Leasing ist die Nutzungsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit und gegen Entgelt. Dabei können Investitionsgüter (Mobilien oder Immobilien) nach einer gewissen Dauer zum Restkaufpreis übernommen oder dem Leasing-Geber zurückgegeben werden. Begehrte Leasing-Objekte sind Fuhrpark, Industrie-, EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Produktions- und Geschäftsgebäude. Leasing ist eine Ergänzung zum klassischen Investitionskredit der Bank.

Factoring

Factoring ist der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) innerhalb kundenbezogener Ankaufslinien, die von der Factoring-Gesellschaft für den jeweiligen Abnehmer vorgegeben werden. Die Forderungen entstehen dadurch, dass das Unternehmen seinen Kunden ein Zahlungsziel und somit einen Lieferantenkredit gewährt.

Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit ist ein Bankkredit an den Exporteur für ein bestimmtes Exportgeschäft. Zur Sicherung des Kredits überträgt der Exporteur seine Sicherheiten (z. B. Forderungen, Zahlungsgarantien, Übertragung der Ansprüche aus der Hermes-Deckung) an die kreditgewährende Bank.

Mezzanines Kapital

Hier handelt es sich um eine Kapitalform die zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital auf der Passivseite der Bilanz steht. Kapitalgeber kann ein Kreditinstitut, eine Beteiligungsgesellschaft oder ein Privatmann sein. Ob das Kapital beim Eigen- oder beim Fremdkapital bilanziert werden muss, hängt von der rechtlichen Ausgestaltung ab. Die bekanntesten Formen mezzaninen Kapitals sind die stille Beteiligung, Genussrechte und das Nachrangdarlehen. In Finanzkreisen wird dieses Kapital trotz Bilanzierung unter Fremdkapital als „wirtschaftliches Eigenkapital“ angesehen, wenn bestimmte Bedingungen getroffen wurden. Hierin liegt die wesentliche Bedeutung dieser Finanzierungsform, die zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote und damit zur Verbesserung des Bilanzratings führen kann.

Private Equity

Private Equity bedeutet privates Beteiligungskapital. Gemeint ist i.d.R., dass der Kapitalgeber eine Beteiligungsgesellschaft, ein anderes Unternehmen (strategischer Investor) oder ein Privatmann ist. Je nach Beteiligungsart und -höhe werden vom Geldgeber in der Regel Mitspracherechte unterschiedlicher Ausprägung verlangt. Dabei gilt: Je höher das Risiko, desto größer ist der Mitsprachewunsch und die Renditeerwartung. Indes wird beides bei jedem Vertrag individuell ausgehandelt und vereinbart.

Private Placement

Hierbei finanziert sich ein Unternehmen über einen breiten Anlegerkreis außerhalb der Börse. Bei der mezzaninen Ausgestaltung dominieren Genussrechte bzw. Genussscheine. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Geldgeber, wobei Letzterer Geld gibt, der Unternehmer im Gegenzug gewisse "Genüsse" einräumt. Es besteht keine gesetzliche Regelung, wie die Vereinbarungen aussehen müssen. Allerdings müssen zur Anerkennung als mezzanines Kapital in Bankenkreisen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Entsprechend ihrer Ausgestaltung gleichen Genussscheine mehr einer Aktie oder einem verzinslichen Wertpapier. In der Regel können sie wie Aktien bereits ab einem geringen Betrag erworben werden, räumen aber allenfalls Informations- und keine Mitspracherechte ein. Im Gegensatz zum Genussrecht ist der Genussschein ein Wertpapier, d.h. die Vereinbarung wird verbrieft und damit leichter veräußerbar.

Beteiligungskapital

Beteiligungskapital kann in unterschiedlichen Unternehmensphasen zum Einsatz kommen. So beteiligen sich z.B. Venture Capital Gesellschaften (sog. VC-Fonds), vor allem an Unternehmen, die "kurz vor dem Durchbruch" in sehr chancenreichen, wachstumsstarken Branchen stehen. Auf Grund des hohen Risikos in dieser Phase handelt es sich um sehr teures Kapital; hohes Risiko, hohe Renditeerwartungen. Andere Beteiligungsgesellschaften finanzieren sämtliche denkbaren Unternehmensphasen (Gründung, Wachstum, Krise, Insolvenz, Nachfolge), steigen aber erst ab einem bestimmten Finanzierungsvolumen, z.B. ab 5 Mio. €, ein. Wir haben nähere Infos zu Private Equity / Venture Capital und eine Liste von Beteiligungsgesellschaften in Hamburg für Sie zusammengestellt.

Typisch stille und atypisch stille Gesellschaft

Die typisch stille Gesellschaft ist in §§ 230 ff. HGB geregelt. Sie unterscheidet sich im Wesentlichen von der atypisch stillen Gesellschaft, die diesen Status durch die entsprechende vertragliche Ausgestaltung erhält, in steuerlicher Hinsicht. Der atypisch stille Gesellschafter ist Mitunternehmer und kann somit Verluste aus der Beteiligung mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen, damit seinen Gewinn schmälern und die Steuerlast senken. Hier sind bestimmte Mitspracherechte sogar erforderlich, um gegenüber dem Finanzamt die "Mitunternehmerinitiative" nachzuweisen.

Unternehmensanleihen

Mittelständische Unternehmen können mit einer Anleihen-Emission über die Börse Aktien ausgeben oder Fremdkapital aufnehmen. Nähere Infos finden Sie unter BÖAG

Crowdfunding

Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsform, bei der viele Anleger (die „Crowd“) Geldbeträge bereitstellen, um private oder unternehmerische Projekte zu finanzieren. Die Vermittlung der Finanzierung erfolgt über Plattformen, auf denen die Projekte öffentlich vorgestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu unterschiedlichen Arten und der Eignung von Crowdfunding zusammengestellt.

Mikrofinanzierungen

Mikrokredite sind Kleindarlehen an Unternehmen, die sich nicht über den Markt oder Ihr persönliches Umfeld finanzieren können. In vielen Fällen geht es um die Vorfinanzierung von ersten größeren Aufträgen oder von wichtigen Wachstumsschritten. Hier gibt es nähere Infos zum Hamburg-Kredit Mikro.
Eigenkapitalfinanzierung

Private Equity

Die Eigenkapitalfinanzierung über Private-Equity-Gesellschaften (Beteiligungsgesellschaften) kann für mittelständische Unternehmen eine sinnvolle Ergänzung oder auch Alternative zur Kreditfinanzierung sein.

Was versteht man unter Private Equity?

Unter Private Equity werden Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen verstanden, die nicht an der Börse ("public") gehandelt werden. Abhängig von der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft beginnen die Mindestbeträge für Investments üblicherweise bei 6- bis 7-stelligen Beträgen. Die Investoren partizipieren am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmer, erwarten für ihr im Vergleich zu Fremdkapital höheres Risiko aber auch eine höhere Verzinsung. Über Publikumsfonds können sich auch Privatanleger an dieser Anlageform beteiligen.

Was ist der Unterschied zu Venture Capital?

Je nach Phase der Unternehmensfinanzierung, in der sich der Investor in dem ausgewählten Unternehmen engagiert, wird begrifflich zwischen Venture Capital und Private Equity differenziert.
Unter Venture Capital werden die frühen Phasen der Unternehmensfinanzierung, insbesondere der so genannte Early-Stage-Bereich, verstanden. Eine Venture Capital-Beteiligung ist also darauf angelegt, jungen Unternehmen in der Startphase zur Seite zu stehen und die Geschäftsexpansion zu erleichtern.
Der Begriff Private Equity dagegen wird für Beteiligungen in den späteren Phasen der Unternehmensfinanzierung genutzt, in denen das Unternehmen oft gewinnbringend arbeitet.

Wie finde ich Private Equity-Gesellschaften?

In unserer Liste der Kapitalbeteiligungsgesellschaften Hamburg finden Sie Anschriften und Informationen über ausgewählte Unternehmen, die sich auf Private-Equity-Beteiligungen spezialisiert haben.
Zahlreiche Private Equity-Gesellschaften in Deutschland sind im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften organisiert:
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK)
German Private Equity and Venture Capital Association e.V.
Reinhardtstr. 29b
10117 Berlin
Tel.: (030) 306 82-0
www.bvkap.de
Kreditvergabe

Rating

Jedes Kreditinstitut muss bei der Vergabe eines Kredites einen Prozentsatz der Kreditsumme – gewichtet mit einem bestimmten Risikofaktor – mit Eigenkapital (EK) unterlegen. Zur Ermittlung der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung und eines individuellen Zinssatzes nimmt die Bank ein "Rating" der Kreditnehmer vor. Rating versteht sich hauptsächlich als Beurteilung der Fähigkeiten des Kreditnehmers, zukünftig seinen Zahlungsverpflichtungen (Kapitaldienst) pünktlich nachzukommen. Gewerbliche Kreditnehmer sollten sich im eigenen Interesse mit dem Thema Rating beschäftigen und sich auf ein hohes Maß an Transparenz einstellen.

Hintergrund: Basel I-III

Nach Basel I (Baseler Eigenkapitalübereinkunft von 1988) mussten Kredite an Unternehmen pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital durch das Kreditinstitut unterlegt werden. Bei einer Kreditsumme von 1 Millionen Euro hatte der Kreditgeber damit 80.000 Euro Eigenkapital zu unterlegen. Dieses Verfahren differenzierte nicht zwischen verschiedenen Schuldner. Kreditnehmer mit guter Bonität in einem wachstumsstarken Marktumfeld zahlten also eher einen zu hohen, Kreditnehmer mit schwacher Bonität einen zu geringen Risikoaufschlag.
Die seit 1. Januar 2007 in den EU-Staaten verbindlichen Regeln von Basel II sehen vor, dass die Bonitätseinstufung eines Kreditnehmers durch Ratings das zentrale Kriterium für die Eigenkapitalunterlegung bei der kreditvergebenden Bank ist. Je besser das Rating des Unternehmens, desto günstigere Konditionen sind bei der Kreditvergabe möglich. Grundsätzlich sieht auch das Basel II-Konzept eine 8%ige Eigenkapitalunterlegung vor. Die gewichtenden Risikofaktoren werden aber durch eine individuelle Risikoeinstufung (Rating) des Kreditnehmers deutlich stärker differenziert. Bei der oben genannter Kreditsumme von 1 Millionen Euro könnte sich zum Beispiel für ein Unternehmen mit sehr guter Bonität eine Gewichtung von 20 Prozent (damit 16.000 EUR EK-Unterlegung), für ein Unternehmen mit mangelhafter Bonität von 150 Prozent (damit 120.000 Euro EK-Unterlegung) ergeben.
Basel III bezeichnet ein ergänzendes Regelwerk des Basler Ausschusses in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zu den bestehenden Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute. Es trat zum 1. Januar 2014 in Kraft und basiert einerseits auf den Erfahrungen mit dem Abkommen Basel II und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007. Basel III stellt gegenüber Basel II wesentlich höhere Anforderungen an Qualität und Quantität der Risikodeckungsmassen. Zudem müssen Banken Liquiditätsanforderungen erfüllen.

Das prüft die Bank beim Rating

Beim Rating werden qualitative und quantitative Merkmale des Unternehmens untersucht und bewertet. Zu den qualitativen gehören Unternehmensziele, Managementfähigkeiten, Produktstruktur, Kundenstruktur, Risikomanagement und Controlling. Bei den quantitativen Merkmalen handelt es sich um die Zahlen von Umsatz, Gewinn, Kosten, Cashflow, Liquidität und Eigenkapital aus der Gegenwart und nahen Vergangenheit sowie für den Planungszeitraum. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, für die die Rating-Problematik neu ist, sollten folgende Fragen klären und nach Möglichkeit mit "Ja" beantworten:
Checkliste
Gibt es eine aussagefähige aktuelle schriftliche Unternehmensdarstellung?
Bildet die Dokumentation die aktuellen Unternehmensstrukturen ab?
Sind alle Verantwortlichkeiten im Unternehmen klar definiert?
Gibt es eine aussagefähige Analyse des Marktumfeldes und der Wettbewerbssituation? Gehen die Ergebnisse in die Planung ein?
Hat das Unternehmen eine Zukunftsstrategie formuliert (Produktentwicklung, Investitionen, Wachstum, Marktziele)?
Existiert im Unternehmen ein Marketing- und Vertriebskonzept für die nächsten zwei Jahre?
Sind alle IST-Zahlen der letzten drei Jahre aufbereitet?
Kann das Unternehmen die Berichterstattung nach Kern- und Randsegmenten aufteilen?
Existiert ein Finanz- und Liquiditätsplan?
Existiert ein wirksames Controlling im Unternehmen?
Werden regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche vorgenommen?
Existiert im Unternehmen ein Risikomanagement mit Schwachstellenanalysen und Notfallplänen?
Hat das Unternehmen eine Bonitätsprüfung seiner wichtigsten Abnehmer vornehmen lassen oder
bestehen gesicherte Prognosen über die künftige Zahlungsfähigkeit der Hauptkunden?
Hat das Unternehmen bei seinen Zulieferern und Abnehmern ausreichende diversifiziert, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden?
Besitzt das Management ausreichende personelle Kapazitäten und Fähigkeiten?
Existiert ein Personalkonzept für die Gewinnung der Qualifizierung von Mitarbeitern sowie Fach- und Führungskräften?
Sind die Eigentumsverhältnisse stabil?
Ist die Unternehmensnachfolge geregelt?

Wer erstellt Ratings?

Internes Rating

Rating durch die Hausbank. Voraussetzung ist, dass die Kreditinstitute ihre Bewertungsverfahren von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen lassen, die Verfahren zudem offen legen und die Ergebnisse vergleichbar machen.

Externes Rating

Rating durch eine (banken-) unabhängige Agentur. In Deutschland entstanden in den letzten Jahren einige unabhängige Agenturen, die sich auf das Rating von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert haben. Die führenden internationalen Agenturen, die bisher meist Großunternehmern im Zusammenhang mit Anlageempfehlungen bewerteten, haben erklärt, ihre Bewertungssysteme auf die Besonderheiten des Mittelstandes anpassen zu wollen.
Ratings für kleine und mittlere Unternehmen bieten zum Beispiel:

Externes und internes Rating?

Eine faktische Notwendigkeit für ein externes Rating Ihres Unternehmens besteht, wenn Sie direkt den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen. Zudem können Sie mit einem externen Rating Ihre Bonität gegenüber Gesellschaftern, Lieferanten und Kunden dokumentieren (zum Beispiel bei Durchführung eines Benchmarkings, bei der Anbahnung und Abwicklung von Geschäften oder dem direkten Wettbewerbsvergleich).
Kreditinstitute werden jedoch bei Vorlage eines externen Ratings nicht auf die hausinternen Ratings verzichten.

Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank

Die Bundesbank bietet interessierten Wirtschaftsunternehmen eine Bonitätsanalyse unentgeltlich an. Auf Basis der Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre, erhalten Unternehmen die Ergebnisse einer Bonitätsanalyse in einer übersichtlichen Darstellung in Form eines komprimierten Faktenblatts. Die darin dargestellten Kennzahlen können eine hilfreiche Informationsquelle über betriebsindividuelle Stärken und Schwächen sein. Nicht zuletzt kann die "Notenbankfähigkeit" als ein Prädikatsurteil in die nächsten Finanzierungsgespräche mit der Hausbank einfließen.
Sollten Sie diesen Service der Bundesbank nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an das Referat Bonitätsanalyse und Wertpapiere der regional für Sie zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank.
Unternehmensfinanzierung

Venture Capital

Venture Capital (VC) bzw. Wagniskapital spielt eine wichtige Rolle bei der Unternehmensfinanzierung. Insbesondere junge, technologieorientierte Unternehmen stehen oft vor dem Problem einer soliden Finanzierung. Die vorhandenen Eigenmittel sind begrenzt und Fremdmittel werden nur bei entsprechenden Sicherheiten gewährt. Diese fehlen aber oft, wenn die Investitionskosten hoch und die Renditeerwartungen ungewiss sind.
In diesen Fällen ist die Suche nach externen Investoren, die Venture Capital einbringen und dafür im Gegenzug Geschäftsanteile am finanzierten Unternehmen erhalten, eine Option für GründerInnen. Dabei sind die genauen Konditionen wie die Höhe des Risikokapitals, die zu übertragenden Geschäftsanteile und sonstigen Bedingungen - insbesondere Mitsprache- oder Mitgestaltungsrechte des Investors - individuellen Einzelverhandlungen vorbehalten.
Eine Beteiligung kann in folgenden Phasen eingegangen werden...
... in der Frühphasen-Finanzierung (Early stage)
... in der Expansions- beziehungsweise Wachstumsfinanzierung
... in späteren Phasen der Restrukturierung

Frühphasen-Finanzierung

Die Frühphasen-Finanzierung richtet sich an die GründerInnen und Innovatoren, die oftmals noch unausgereifte Ideen haben, die sie schrittweise zu überzeugenden Geschäftskonzepten entwickeln wollen. Für diese frühen Phasen des Gründungsprozesses wird zwischen folgenden drei Finanzierungsformen unterschieden:
  • Seed-Capital,
  • Start-up-Finanzierung und
  • First-stage-Finanzierung.
Während der Frühphasen-Finanzierung sind die Anfangsinvestitionen zwar oft noch gering, die Geschäftskonzepte aber auch noch wenig ausgereift und die Risiken entsprechend hoch. Viele VC-Investoren vermeiden solche Frühphasen-Engagements. Allerdings gibt es spezialisierte Anbieter, die sich schwerpunktmäßig auf die Segmente des Seed-Capital und der Start-up-Finanzierung konzentrieren (Seed-Capital-Firmen; Business Angels; Inkubatoren).

Expansions-Finanzierung

Die meisten im Markt befindlichen VC-Investoren sind auf die Expansionsphase ausgerichtet. Das Ziel dieser VC-Unternehmen ist es, vielversprechende, wachstumsträchtige Firmen in ihr Portfolio aufzunehmen und einen möglichst hohen Prozentsatz dieser Unternehmen an die Börse zu bringen oder weiter zu verkaufen. VC-Investoren steigen meist erst in der Phase der Second-Stage Finanzierung ein und begleiten ihre Portfoliounternehmen anschließend in mehreren weiteren Finanzierungsrunden (Third-stage/Mezzanine sowie Bridge Financing). Parallel zur Entwicklung von Venture Capital haben sich verschiedene Anbietergruppen im eher mittelständisch orientierten Markt für Beteiligungskapital (Private Equity) etabliert. In Deutschland sind auf diesem Feld die Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) und die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) entstanden.

Finanzierung von Restrukturierungsprozessen

Spezialisierte Anbieter, die sich auf Management-Buy-out (Ausgliederung von Unternehmensteilen durch das bisherige Management) sowie Management-Buy-in (Übernahme von Unternehmensteilen durch externe Managementteams) fokussieren komplementieren das Bild. Sie alle konzentrieren sich auf die Begleitung von Restrukturierungsprozessen in Spätphasen. Einzelne dieser Engagements dienen zwar auch der Finanzierung von Innovationen; der überwiegende Teil zielt jedoch eher auf die Begleitung von Umstrukturierungsprozessen ab, von Veränderungen der Eigentümerstrukturen und auf die Unterstützung bei unternehmerischen Nachfolgeregelungen.

Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaft

  • in der Regel bestehen Minderheitsbeteiligungen, keine aktive Einflussnahme der Beteiligungsgesellschaft
  • Festlegung der Informations-/Mitwirkungsrechte der Beteiligungsgesellschaft
  • turnusmäßige Berichterstattung zur Entwicklung des Unternehmens
  • bei Bedarf Beratungsleistungen der Beteiligungsgesellschaft
  • Zusammenarbeit ist zeitlich begrenzt auf bestimmte Entwicklungsphasen des Unternehmens, danach Ausscheiden der Beteiligungsgesellschaft
  • Partizipation am Jahresergebnis (direkte Beteiligung) oder lfd. Beteiligungsgebühren (stille Beteiligung)
Die für einen festumrissenen Zeitraum zur Verfügung gestellten Mittel der Beteiligungsgesellschaft erlangen durch Rangrücktritt Eigenkapitalcharakter.

Wie finden Sie die richtige Beteiligungsgesellschaft?

Wichtige Schritte bei der eine Suche sind:
  • Definition der Finanzierungserfordernisse (Branche, Finanzierungsphase, Finanzierungsumfang, Investitionsschwerpunkte, geographische Präferenzen)
  • gezielte Suche über Listen und Verzeichnisse der Handelskammer Hamburg, des BVK, etc.
  • Kontaktaufnahme zu den in Frage kommenden Beteiligungsgesellschaft (keine Rundschreiben!) Bei grundsätzlichem Interesse Übermittlung der Unternehmensdarstellung sowie eines Businessplans.
Tipp: Im Artikel "Businessplan" haben wir Ihnen noch wichtige Informationen zur Ausgestaltung zusammengestellt.

Risikokapital - Begriffsbestimmungen

Für diesen Abschnitt gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Eigenkapital” (Equity): Eigentumsrechte an einem Unternehmen, die in den an die Investoren ausgegebenen Anteilen verkörpert sind;
„eigenkapitalähnliche Mittel” (Quasi Equity): Finanzierungsinstrumente, bei denen sich die Rendite für den Inhaber überwiegend nach den Gewinnen oder Verlusten des Zielunternehmens bemisst und die im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Zielunternehmens nicht gesichert sind;
„privates Beteiligungskapital” (Private Equity): im Gegensatz zu börsengehandeltem Beteiligungskapital versteht man darunter Investition in nicht börsennotierte Unternehmen mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln einschließlich Wagniskapital (Venture Capital);
„Startup-Finanzierung”: zur Produktentwicklung und Markteinführung bereitgestellte Finanzmittel für Unternehmen, die ihr Produkt oder ihre Dienstleistung noch nicht vermarktet und noch keinen Gewinn erwirtschaftet haben;
„Expansionsfinanzierung”: Bereitstellung von Finanzmitteln für Wachstum und Expansion eines Unternehmens - unabhängig davon, ob es kostendeckend oder mit Gewinn arbeitet oder nicht – durch Steigerung der Produktionskapazitäten, Markt- und Produktentwicklung und Bereitstellung zusätzlichen Betriebskapitals;
„Risikokapital”: Investition in die Finanzierung von Unternehmen in der Frühphase (Seed-, Start-up- und Expansionsfinanzierung) mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Mitteln;
„Ausstiegsstrategie” (Exit): Strategie für die Auflösung von Beteiligungen durch Wagniskapital- oder Private-Equity-Fonds anhand eines Plans zur Renditemaximierung; hierzu zählen die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder in Teilen, dessen vollständige Abwicklung, die Rückzahlung von Vorzugsanteilen oder Darlehen sowie die Veräußerung an andere Wagniskapitalgeber, an Finanzinstitute und im Wege öffentlicher Zeichnungsangebote (einschließlich Börsengang);
„Zielunternehmen”: Unternehmen, in das ein Investor oder ein Investmentfonds investieren möchte.

Anschriften

IFB Innovationsstarter GmbH
c/o IFB Hamburg
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel.: (040) 657-980-590
E-Mail: ifh@innovationsstarter.com
Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK)
Reinhardtstraße 27 c
10117 Berlin
Tel.: (030) 30 69 82 - 0
KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt / M
Tel.: (069) 74 31 - 0
European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA)
Minervastraat 6
B-1930 Zaventem (Brussels)
Tel: (+32 27) 15 00 20
E-Mail: evca@evca.com
Tipp

Bankgespräche erfolgreich führen

Ihre Hausbank ist einer Ihrer wichtigsten Geschäftspartner, da sie für die Geldversorgung Ihres Unternehmens eine zentrale Rolle spielt. Das Verhältnis zwischen Bank und Firmenkunden hat sich in den letzten Jahren jedoch verändert. Es ist daher wichtig, dass Sie sich auf die heutigen Anforderungen einstellen und die Beziehung zu Ihrer Hausbank pflegen. Unsere Hinweise bieten Ihnen hierfür eine gute Grundlage.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Das Kreditinstitut wird im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung analysieren, ob Sie und Ihr Vorhaben die Gewähr für eine ordnungsgemäße Rückzahlung und die Erfüllung der Verbindlichkeiten bieten.

a) Persönliche Kreditwürdigkeit

Ihre persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn Sie aufgrund Ihrer Zuverlässigkeit, Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation und Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdienen. Lassen Sie sich nichts zu Schulden kommen: Rücklastschriften, Überschuldung oder Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sind k.o.-Kriterien für die Kreditvergabe. Neben Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, die aufgrund Ihrer bisherigen Bankbeziehungen bewertet wird (u.a. Schufa), spielen Ihre fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten eine zentrale Rolle. Nur ein qualifizierter Unternehmer ist auch ein guter Kreditnehmer. Sie sollten daher immer persönliche Kreditwürdigkeit ausstrahlen. Dazu gehört auch, dass Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens kennen, Entwicklungen erklären und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen können. Auch die Kenntnis der eigenen finanziellen Grenzen und der aktuellen Bankkonditionen gehören dazu.
Die Beurteilung der Branche mit Ihren Problemen und künftigen Entwicklungschancen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Informieren Sie sich daher eingehend über die allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung. Verdeutlichen Sie Ihrer Bank, insbesondere wenn Sie Existenzgründer sind, welchen Bezug Sie zu dem geplanten Projekt haben. Überzeugen Sie durch seriöses Auftreten, gewandte klare Ausdrucksweise, Offenheit und Zielstrebigkeit.

b) Materielle (wirtschaftliche) Kreditwürdigkeit

Ihre Bonität bzw. Kreditwürdigkeit wird zukünftig stärker durch ein standardisiertes und objektiviertes Rating überprüft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihr Vorhaben ausreichend Einnahmeüberschüsse erwirtschaftet, um daraus die fälligen Kreditraten zu begleichen.
Damit Sie gut auf die Ratinganforderungen Ihrer Bank vorbereitet sind, bieten wir Ihnen eine detaillierte Checkliste an.
Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist für die Bank das Kernstück jeder Kreditbeurteilung. Bei Existenzgründern/Existenzgründerinnen wird hier insbesondere auf den Finanzteil im Businessplan abgestellt. Die von der Bank benötigte Plangröße ist nicht alleine das Betriebsergebnis, sondern die entscheidende Größe für die Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens ist der sogenannte Cash-flow. Der Cash-flow wird ermittelt, indem Sie die Abschreibungen dem Betriebsergebnis hinzurechnen. Zur Ermittlung der Kapitaldienstgrenze werden vom Cash-flow die Einkommensteuerbelastung, die Sonderausgaben sowie Privatentnahmen für die eigene Lebensführung abgezogen.

Erforderliche Unterlagen

Damit Sie gut vorbereitet in das Bankgespräch gehen, sollten Sie Ihre Unterlagen bereithalten, besser noch, rechtzeitig vor dem Gespräch bei Ihrer Bank einreichen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Bank ihre Entscheidung treffen.
Folgende Unterlagen sollten Sie einreichen:
  • Businessplan mit ausgearbeiteter Unternehmensstrategie und Plandaten für Umsatz, Liquidität, Investitionen und Personal
  • Jahresabschlüsse
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Mögliche Sicherheiten.
Die Bank benötigt regelmäßig noch die folgenden weiteren Unterlagen:
  • Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
  • Bei Gesellschaftern auch den Gesellschaftervertrag
  • Eigengeldnachweis: Eine Aufstellung über Ihr Privatvermögen und über Ihre privaten Schulden, sofern Ihre Bank eine Grundschuld als Kreditsicherung haben will, sollten Sie die Eigentumsverhältnisse (Grundbucheintrag, Kaufvertrag) und den Wert der Immobilie dokumentieren können.
  • Zusage zur Einholung einer Bankauskunft, sofern Sie eine neue Bankbeziehung anfangen.

Zukunftsplanung: Nicht alleine die Vergangenheit zählt, entscheidend ist die Zukunft

Insbesondere Ihre Zukunftspläne sollten Sie in Wort (Unternehmensstrategie) und Zahl (Businessplan und Plandaten) bereithalten. Schließlich muss die Bank nicht beurteilen, ob Sie in der Vergangenheit in der Lage waren, Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, sondern ob Sie dies auch zukünftig sein werden.
Mit einem Strategiepapier können Sie Ihre Hausbank von der Vorteilhaftigkeit Ihres Unternehmens überzeugen. In diesem Papier sollten Sie:
  • ein Unternehmensleitbild entwickeln,
  • Wettbewerbsvorteile und Ihre unternehmerische Stoßrichtung herausarbeiten,
  • Ihre Kernkompetenzen und die Aufteilung Ihrer betrieblichen Ressourcen darstellen,
  • und sich strategische Ziele und Maßnahmen vorgeben.

Bankbeziehung offensiv gestalten

Es ist ratsam, eine offene Kommunikation mit den Banken zu pflegen. Geben Sie Ihrer Hausbank doch einmal im Jahr, zum Beispiel in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Bilanzen, einen Jahresausblick – selbst dann, wenn Sie derzeit nicht beabsichtigen, neue Kredite aufzunehmen. Analysieren Sie für die Bank den Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres. Selbst, wenn Sie im vergangenen Jahr Ihre gesetzten Ziele nicht erreicht haben, bietet dies die Möglichkeit, der Bank Ihren Unternehmergeist zu beweisen, indem Sie neue Strategien für das nächste Jahr entwickeln. Denken Sie daran – nichts ist für Ihre Bankbeziehung schädlicher, als dass Ihre Bank feststellen muss, dass Sie unliebsame Informationen vorenthalten.
Zu empfehlen ist auch, dass Sie sich im Vorfeld Ihres Bankgespräches über Fördermöglichkeiten informieren. Unsere Handelskammer bietet Ihnen dabei umfangreiche Informationen und Beratungsangebote.

Sicherheiten

Kredite sind Vertrauenssache. Aber allein das Vertrauen darauf, dass Sie den Kredit vereinbarungsgemäß zurückzahlen, kann die Kreditgewährung nicht rechtfertigen. Die Bestellung einer Sicherheit stellt für die Bank eine Art Garantiefunktion dar. Für die Bank sind stets folgende Fragen maßgebend:
  • Ist die in Aussicht gestellte Sicherheit gut und ausreichend?
  • Lässt sich die Sicherheit leicht vereinbaren und einfach überwachen?
  • Ist die Sicherheit schnell und ohne Schwierigkeiten zu verwerten?
Falls Sie keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten besitzen, kann Ihnen die Bürgschaftsbank Hamburg GmbH mit einer Ausfallbürgschaft helfen.

Planung des Verhandlungstermins

Legen Sie den Verhandlungstermin mit den Banken frühzeitig fest und nicht in die Feierabendphase Ihres Gesprächspartners, denn darunter leidet oft die Ausführlichkeit des Gesprächs. Nehmen Sie sich natürlich auch selbst genügend Zeit. Machen Sie sich über wichtige Gesprächspunkte Notizen. Es ist auch nicht verkehrt, wenn Sie einen Berater mitnehmen.
Bringen Sie für die berechtigen Sicherheitswünsche der Banken Verständnis auf. Verweigern Sie Sicherheiten aber da, wo sie offensichtlich übertrieben erscheinen. Fragen Sie nach allen Konditionsbestandteilen. Lassen Sie sich die Effektiv-Verzinsung sagen und erläutern, welche Positionen in die Berechnung Eingang gefunden haben.
Sollte Ihr Kreditantrag dennoch abgelehnt werden, lassen Sie sich die genauen Gründe nennen. Denn nur so können Sie evtl. Schwachstellen in Ihrem Konzept aufdecken und Gegenargumente einbauen.

Die zehn Gebote des Bankgesprächs

  1. Sie sollten rechtzeitig einen günstigen Termin vereinbaren und sich ausreichend Zeit für das Gespräch nehmen (Seien Sie pünktlich zum vereinbarten Termin!).
  2. Sie sollten sich erkundigen, welche Unterlagen die Bank benötigt und diese rechtzeitig vor dem Gespräch bei der Bank einreichen. Haben Sie eigene Sicherheiten, sollten Sie entsprechende Nachweise bereithalten.
  3. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Bank Spezialisten für Ihr Vorhaben hat. Viele Banken haben insbesondere für Gründungsvorhaben spezielle Ansprechpartner (schauen Sie dazu einfach mal auf die Webseite der Bank).
  4. Informieren Sie sich im Vorfeld über die für Sie in Frage kommenden öffentlichen Förderprogramme, damit Sie im Gespräch diese Fördermittel auch verlangen können. Auch sollten sich über die aktuellen Bankkonditionen informieren. Vergleichen Sie auch die Angebote verschiedener Kreditinstitute.
  5. Sie sollten Ihre Kompetenzen unterstreichen, ohne zu übertreiben. Kenntnisse über die aktuelle Wirtschaftslage, die Branchenentwicklung und die Zukunftstrends unterstreichen Ihre unternehmerischen Fähigkeiten.
  6. Treten Sie nicht als Bittsteller auf. Auch die Bank hat Interesse an Ihrem Vorhaben und der Kreditvermittlung.
  7. Sie sollten sich die Stärken und Schwächen Ihres Investitionsvorhabens bewusst machen, mögliche Einwände gegen Ihr Vorhaben kennen und Lösungsansätze aufzeigen.
  8. Vermitteln Sie zu keinem Zeitpunkt im Gespräch das Gefühl, der Situation nicht gewachsen zu sein. Tauchen Fragen auf, die Sie spontan nicht beantworten können (die wird es immer geben), erklären Sie, wie Sie die Antwort darauf finden werden.
  9. Gehen Sie stets mit schlüssigen Argumenten auf die Einwände des Bankberaters / der Bankberaterin ein.
  10. Seien Sie fit in Ihren Zahlen! Die Umsatzzahlen, die Kostensituation und die Herleitung dieser Zahlen müssen Sie im Kopf haben.
Tipp zum Schluss: Fassen Sie das Gespräch kurz zusammen und fragen Sie, wann Sie mit einem Feedback rechnen können. Wird Ihre Anfrage abgelehnt, fragen Sie nach den Gründen. Nutzen Sie das Feedback für das Gespräch mit einer anderen Bank.

Fragen, auf die Sie auf jeden Fall eine (gute) Antwort parat halten sollten

  • Was ist der Gegenstand Ihres Unternehmens?
  • Möchten Sie damit eine Marktlücke besetzen?
  • Haben Sie Konkurrenten, und wie hebe Sie sich von diesen ab?
  • Falls keine Konkurrenten ausgemacht werden können: Warum haben Sie keine Konkurrenten?
  • Wie sieht der Markt insgesamt aus und wie gestalten sich die Zukunftstrends?
  • Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden?
  • In welcher Höhe müssen Sie investieren?
  • Wie hoch ist Ihr Kapitalbedarf für die Anlageinvestitionen und die benötigten Betriebsmittel?
  • Wie hoch werden die laufenden Kosten sein?
  • Wie finanzieren Sie diese Investitionen?
  • Welche Eigenmittel stehen Ihnen dazu zur Verfügung?
  • An welche öffentlichen Kredite und an welche Bankkredite haben Sie gedacht?
  • Welche Sicherheiten stehen Ihnen zur Verfügung?
  • Mit welchen Umsätzen und Erträgen rechnen Sie, und wie begründen Sie diese Zahlen?
  • Welche Branchenvergleichszahlen stehen Ihnen dabei zur Verfügung?
  • Können Sie Zinsen und Tilgungen leisten?
  • Wie viel Personal brauchen Sie und wie viel Personalkosten kommen auf Sie zu?
  • Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen und welche Auflagen müssen Sie beachten?