Versicherungsvermittlung/-beratung

Formularcenter

Achtung Brexit
Handlungsbedarf für (auch) in Großbritannien tätige Versicherungsvermittler und -berater sowie Unternehmen, die von Großbritannien aus in Deutschland als Versicherungsvermittler oder -berater tätig werden möchten. Näheres erfahren Sie unter der Dokument Nr.: 4029446.

Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater

Für die Versicherungsvermittlung/-beratung ist eine Erlaubnis nach § 34d GewO und die Registrierung im Vermittlerregister erforderlich.

Erlaubniserteilung für die Versicherungsvermittlung

Bei der Beantragung einer Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung nach § 34d Abs. 1 GewO und Eintragung in das Vermittlerregister kommt es zunächst darauf an, ob Sie als natürliche oder als juristische Person die Erlaubnis beantragen.
Die Formulare für beide Fälle finden Sie hier:


Erlaubniserteilung für die Versicherungsberatung

Auch bei der Beantragung einer Erlaubnis für die Versicherungsberatung nach § 34d Abs. 2 GewO ist entscheidend, ob Sie als natürliche oder als juristische Person die Erlaubnis beantragen.
Die Formulare für beide Fälle finden Sie hier:


Hinweis:
Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO in der bis zum Ablauf des 22. Februar 2018 geltenden Fassung sind, können unter erleichterten Voraussetzungen die Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO erhalten. Für dieses sog. vereinfachte Verfahren verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Erlaubnisantrag Versicherungsberatung im vereinfachten Verfahren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 164 KB)

Eintragung einer Auslandstätigkeit 

Wenn Sie beabsichtigen, in einem anderen EU-/EWR-Staat geschäftlich tätig zu werden, müssen Sie diese Auslandstätigkeit vorab anmelden. Auch hierbei kommt es darauf an, ob Sie die Meldung als natürliche oder als juristische Person erstatten. Beide Formulare finden Sie hier:

Erlaubnisbefreiung

Von der grds. Erlaubnispflicht gibt es für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit angebotenen Waren oder Dienstleistungen vermitteln, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien zu lassen. Wenn Sie als natürliche Person einen entsprechenden Antrag nach § 34d Abs. 6 GewO stellen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular:
Wenn Sie als juristische Person einen Antrag nach § 34d Abs. 6 GewO stellen möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular:

Delegation der Sachkunde

Grundsätzlich können Sie die für die Erlaubniserteilung erforderliche Sachkunde an einen Angestellten delegieren. Im Falle einer juristischen Person kann dies auch innerhalb der Geschäftsführung geschehen. Hierzu füllen Sie als Versicherungsvermittler für eine juristische Person bitte folgendes Formular aus:
Für eine natürliche Person nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Auch Versicherungsberater können ihre Sachkunde delegieren. Als natürliche Person nutzen Sie bitte dieses Formular:
Für juristische Personen nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Änderungen

Für den Fall, dass Sie für eine natürliche Person Änderungen, z. B. Gewerbesitzverlegung oder Statuswechsel (Makler zu Vertreter oder umgekehrt), bekanntgeben möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Für den Fall, dass Sie solche Änderungen für eine juristische Person melden möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular:

Zusätzliche Formulare

Welche Unterlagen müssen den Anträgen beigefügt werden?

Erforderliche Anlagen: Ausgestellt durch:
Polizeiliches Führungszeugnis*
zur Vorlage bei einer Behörde:
(Anschrift; Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg,
Einwohneramt
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister*
Verbraucherschutzamt
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
Finanzamt
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung*
Versicherungsunternehmen
Sachkundenachweis
Dokument Nr.: 41886
Bei jur. Person: Handelsregister-Auszug
Handelsregister
*Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht uns nach Beantragung im Original zu. Die Bescheinigung in Steuersachen benötigen wir ebenfalls im Original, alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein.
Hinweis:
Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Hinweis auf eventuell noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihnen die Erlaubnis erteilen und Sie registrieren.


Zusätzliche wichtige Informationen

  • Sofern Sie als Vermittler tätig werden möchten, müssen Sie den Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister ebenfalls stellen. Möchten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt tätig werden, vermerken Sie dieses bitte auf dem Antrag.
  • Auch alle in der Beratung/Vermittlung tätigen Beschäftigten müssen fachlich qualifziert sein. Angestellte, die leitend in der Versicherungsvermittlung tätig sind, müssen zur Eintragung in das Vermittlerregister gemeldet werden. 
  • Da wir auf die Zulieferung von anderen Ämtern und Behörden angewiesen sind, liegt die Bearbeitungszeit von vollständigen Neuanträgen bei drei bis vier Wochen.
  • Bitte füllen Sie die Anträge direkt am PC aus. Sie können sie im Anschluss ausdrucken und uns unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zusenden.


Wohin können Sie die Formulare senden?

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare im Original entweder per Post oder per E-Mail an die Handelskammer Hamburg.
Die Kontaktdaten lauten:
Handelskammer Hamburg
B I.3b
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
vermittlerregister@hk24.de