Versicherungsvermittlung/-beratung

Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Seit dem 22. Mai 2007 galten für die Versicherungsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland die Bedingungen des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts. Das Gesetz setzte die Vorgaben der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie um.
Ziel der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung ist es, die grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zu erleichtern. Gleichzeitig wird ein einheitliches, hohes berufsfachliches Niveau der Vermittler und ein besserer Verbraucherschutz angestrebt. Versicherungsvermittlung und –beratung sind seitdem erlaubnispflichtige Gewerbe (Paragraphen 34d und 34e GewO).
Mit der Neuregelung der IDD (Insurance Distribution Directive) wurde der Paragraph 34d GewO am 23. Februar 2018 geändert. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Text zu “Welche gesetzlichen Neuerungen ergeben sich aufgrund der IDD”.
In Hamburg arbeitende, ungebundene Vermittler – also Makler und Vertreter, die nicht nur einem Versicherer zuarbeiten – müssen bei ihrer Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis und die Eintragung in das bundesweite Register beantragen. Nachgewiesen werden müssen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine fachliche Qualifikation (IHK-Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation).
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.