Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Die Vermittlung und Beratung von Versicherungsprodukten ist nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnis- und registrierungspflichtig.
In Hamburg arbeitende, ungebundene Vermittler – also Makler und Vertreter, die nicht nur einem Versicherer zuarbeiten – müssen bei ihrer Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis und die Eintragung in das bundesweite Register beantragen. Nachgewiesen werden müssen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine fachliche Qualifikation (IHK-Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation).
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erlaubnis- und Registrierungsverfahren.