Immobiliardarlehensvermittlung

Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Seit dem 21. März 2016 benötigen Sie für die Immobiliardarlehensvermittlung und Honorar-Immobiliardarlehensberatung eine Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung und die Eintragung im Vermittlerregister analog zu den Regelungen für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung. Grund hierfür ist die am 4. Februar 2014 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedete Wohnimmobilienkreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU). Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, einen höheren Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliendarlehen zu erreichen. Diese Vorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mussten die EU-Mitgliedstaaten – und somit auch Deutschland – bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen
Die Handelskammer Hamburg ist Erlaubnis- und Registerstelle.
Sobald die Erlaubnis erteilt und in das Vermittlerregister eingetragen ist, erhalten Sie die Bescheide auf dem Postweg. Sie können unter www.vermittlerregister.info aktuell nachsehen, ob Sie bereits registriert sind.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit nicht nur von unserer Handelskammer, sondern von weiteren öffentlichen Stellen abhängt. So schreiben wir beispielsweise für die Zuverlässigkeitsprüfung andere Behörden an. Die Rückmeldung kann drei bis vier Wochen dauern. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir die Erlaubnis erteilen und die Registrierung vornehmen.