Unternehmensnachfolge

Unternehmen abgeben

Wer übernimmt Ihre Firma, wenn Sie in Rente gehen? Was passiert mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie ernsthaft erkranken? Diese und weitere Fragen zur Unternehmensnachfolge nachfolgend erörtert.

Nachfolgedialog: Beratung zur Unternehmensnachfolge

Das Lebenswerk zu sichern und eine Nachfolge zu organisieren, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel schwierig. Für die "Senioren" gilt es, viele sensible Fragen zu klären und den Generationenwechsel sorgfältig vorzubereiten. In solch einer Situation ist eine fachlich kompetente Beratung in vertraulichem Rahmen sehr wichtig.
Für alle Unternehmer, die sich mit der Übergabe ihres Betriebes befassen, bietet die Handelskammer Hamburg das unentgeltliche Beratungsangebot: "Nachfolgedialog zur Unternehmensnachfolge" an. Je nach Bedarf organisieren wir in unserer Handelskammer die kompetente Beratung durch externe Fachleute.
Sprechen Sie gerne in unser einstündigen Nachfolgeberatung mit Berater:innen unserer Handelskammer und externen Fachleuten alle grundlegenden Aspekte der Unternehmensübergabe an. Ob Nachfolgersuche, Unternehmenswert, Steuer- und andere rechtliche Fragen oder Aspekte der Finanzierung - alle wichtigen Themen können im Beratungsgespräch eine Rolle spielen. Es soll vor allem um eine Orientierung für den anstehenden Nachfolge-Prozess gehen.
Zur Vorbereitung bitten wir um einige Angaben. Bitte füllen Sie dafür unseren Fragebogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 372 KB)aus mit den Rechtsinformationen zum Datenschutz und schicken ihn unterschrieben an uns zurück, gern per E-Mail. Sobald wir diesen erhalten, melden wir uns, um mit Ihnen ein Beratungsgespräch zu terminieren.
Hinweis: Gegebenfalls müssen Sie den Fragebogen erst herunterladen, um diesen Ausfüllen zu können.

Unternehmenswert

Die Einigung auf einen Kaufpreis stellt eine der größten Hürden der Unternehmensnachfolge dar. So möchte der Übergeber einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen, welcher sich neben den Sach- und Ertragswerten auch aus der vielen Arbeit ergibt, die er sein gesamtes Unternehmerleben lang investiert hat. Der Käufer hingegen möchte einen möglichst kleinen Betrag zahlen. So müssen Zins- und Tilgungsdienst für die Finanzierung des Kaufpreises gezahlt werden und weiterhin Liquidität für die Erweiterung des Unternehmens verfügbar sein.
In der Praxis existieren unterschiedliche Bewertungsmethoden die jedoch alle zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Somit ist klar: DEN objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Die Bewertungsmethoden geben lediglich Anhaltspunkte, die einer Kaufpreisverhandlung dienen. Letztlich bleibt es Käufer und Verkäufer überlassen, sich auf einen Kaufpreis zu einigen.
Darüber hinaus ist die Finanzierung zwar zunächst eine Sache beider Parteien. Dennoch spielen andere Akteure ebenfalls eine Rolle. Bei einer externen Finanzierung wird auch die Bank entscheiden ob sie die Investition gerechtfertigt findet. Im Falle einer Scheidung wird die Gegenpartei ihre persönlichen Absichten zugrunde legen. Auch Familienangehörige, Finanzamt und Berater haben ihre eigenen Vorstellungen vom Wert eines Unternehmens.
Wird ein Kaufpreis zu hoch angesetzt, stellt er eine doppelte Gefahr für das Unternehmen dar:
  • Einmal wird es schwierig sein, einen Nachfolger zu finden, der bereit und in der Lage ist, den hohen Kaufpreis zu zahlen.
  • Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich der Existenzgründer bei einem überhöhten Kaufpreis und den damit verbundenen Finanzierungskosten wirtschaftlich übernimmt bzw. die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens überschritten wird. Damit wäre der Bestand des Unternehmens in Gefahr.
Gleichwohl gibt es anerkannte Möglichkeiten einen Firmenwert zu ermitteln. Dieser Wert kann zumindest als Anhaltspunkt für die Beratungen dienen.
Die wichtigsten Bewertungsmethoden sind:
  • das Ertragswertverfahren,
  • die Substanzwertmethode,
  • das Vergleichswertverfahren,
  • die Multiplikatorenmethode
  • sowie Unter- und Kombinationsmethoden der genannten Verfahren.
Keine dieser Methoden kann als richtig oder falsch bezeichnet werden. In der Praxis wird meistens der Ertragswert (mit Varianten) zugrunde gelegt. Dabei werden zwei Faktoren berechnet: zum einen der erwartete zukünftige Gewinn und zum anderen der interne Zins, auch Kapitalisierungszinssatz genannt. In diesem Fall wird von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen.
Für eine unabhängige Unternehmensbewertung kann es ratsam sein, einen spezialisierten Unternehmensberater, Steuerberater oder Sachverständigen zu beauftragen. Dieser erstellt ein neutrales Wertgutachten, das als Grundlage einer Kaufpreisverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer dient. Wichtig bei der Auswahl externer Berater ist sowohl deren Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertungen, als auch die Kenntnis über Markt- und Branchensituation des zu bewertenden Unternehmens.
Eine gute Möglichkeit zur eigenen ersten Orientierung für den Unternehmenswert ist der kostenfreie Unternehmenswertrechner unserer Unternehmenswerkstatt Deutschland. Durch Veränderungen der Variablen lassen sich gut die Faktoren erkennen, die den Wert beeinflussen können.  In jedem Fall kann dieser Wert nur ein Anhaltspunkt für Sie sein und entspricht nahezu nie dem Preis, den Sie letztlich bekommen können.
Hier haben wir Ihnen Hinweise  zur Beraterauswahl sowie zur Vertragsgestaltung zusammengestellt.

Nexxt Change - Unternehmensbörse

Die Suche nach dem "richtigen" Nachfolger ist für viele Firmeninhaber einer der schwierigsten Abschnitte auf dem Weg zu einer geordneten Nachfolgeregelung. Häufig mangelt es an adäquatem Nachwuchs aus den eigenen Reihen. Deshalb ist es notwendig, Kontakte zu qualifizierten Führungskräften und potentiellen Teilhabern oder Käufern aufzunehmen.
Auch einige der zukünftigen Gründerinnen und Gründer bevorzugen an Stelle einer Neugründung den Einstieg als Teilhaber oder den Erwerb eines Unternehmens. Sie benötigen deshalb Kontakt zu entsprechenden Anbietern.
Hier setzt die Nexxt-Change-Unternehmensbörse, eine Gemeinschaftsinitiative der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, der KfW-Mittelstandsbank und des Wirtschaftsministeriums, an.
In dieser bundesweit größten Unternehmensbörse werden alle regionalen Angebote und Nachfragen zusammengeführt und veröffentlicht.
Mit dem kostenlosen Service möchte die Gemeinschaftsinitiative erhaltenswerte Betriebe sichern helfen.
Nehmen Sie gerne im Vorfeld unsere Stabwechsel-Beratung in Anspruch oder kommen Sie telefonisch auf uns zu.

 Wie funktioniert die Nexxt-Change-­Unternehmensbörse?

Tipp: Durchsuchen Sie vor der Registrierung auch die bestehenden Inserate aus dem Kammerbezirk Hamburg. Eventuell findet sich dabei bereits ein passendes Hamburger  Unternehmen oder den richtigen Unternehmensnachfolger.
  1. Sie können Ihren Text schnell und unkompliziert online eingeben. Die Nexxt-Change-Unternehmensbörse ist für Inserenten kostenlos.
  2. Alternativ - oder zusätzlich - können Sie Ihren Text vorher mit uns besprechen.
  3. Die angegebenen Daten werden für die Anzeige übernommen.
  4. Sie können jederzeit Ihren Text abändern.
  5. Die Anzeige wird mit einer Chiffre-Nummer und einem Hinweis auf den Ort  versehen. Ihr Namensschutzinteresse bleibt also gewahrt.
Auf der Webseite der bundesweiten Nexxt-Change-Unternehmensbörse finden Sie nützliche Hinweise, die Sie bei der Inseratsaufgabe unterstützen.

Auf welchen Wegen wird die Nexxt-Change-­Unternehmensbörse verbreitet?

Regionale Inserate aus dem Hamburger Kammerbezirk:
finden Sie im zweimonatlich erscheinenden Mitgliedermagazin "HW - Hamburger Wirtschaft"
 Bundesweite Inserate:

 Wie bekommen Sie Kontakt mit den Inserentinnen und Inserenten?

Die Kontaktaufnahme mit den Interessierten geschieht auf schriftlichem Weg (per E-Mail, Fax, Post) über die Vermittlung unserer  Handelskammer.
Wichtig! Die Sondierung der gegenseitigen Hintergründe und weitere Verhandlungen liegen allein bei den betroffenen Parteien.
Nach Weiterleitung der Zuschriften durch die Handelskammer bleibt es dem Inserenten überlassen, ob dieser Kontakt mit dem Interessenten aufnehmen möchte. Sollte nach einer angemessenen Zeit keine Reaktion erfolgen, empfiehlt es sich eventuell die Anfrage zu wiederholen.

Wichtige Hinweise für Inserenten und Interessenten

  • Die Offerten sind direkt von den Anbietern aufzugeben, wobei Sie auch bevollmächtigte Dritte (Berater, Vermittler) mit der Interessenwahrnehmung beauftragen können.
  • Von der Vermittlung ausgeschlossen ist die Veräußerung von z.B. Immobilien, Betriebseinrichtungen und GmbH-Mänteln.
  • Werbeschriften und alle Zuschriften, die nicht das inserierte Objekt betreffen, sind nicht zulässig!
Wichtig! Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn unsere Vermittlungsbemühungen zum Erfolg geführt haben.
Hinweise zu anderen Unternehmensbörsen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Unternehmensübertragung

Im folgenden werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Übergabe beschrieben. Die unterschiedlichen Varianten und deren Konsequenzen sollten mit Vertrauenspersonen (z.B. Steuerberatung) und der Familie diskutiert werden.

1. Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung?

Es ist naheliegend, bei der Übergabe des Unternehmens zunächst an ein Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, sind hierzu eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig.
In jedem Fall empfehlen wir unsere Stabwechselberatung in Anspruch zu nehmen.
Die folgenden Formen für eine Nachfolgeregelung können sowohl bei familieninternen als auch bei externen Lösungen angewendet werden:
  • Verkauf gegen Einmalzahlung
  • Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen wie z.B. Rente, Raten oder dauernde Lasten
  • Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
Tipp: Sie sollten Ihrem Nachfolger schon bald nach Eintritt in das Familienunternehmen eigene Verantwortungsbereiche übertragen und diese stetig erweitern! Schenken Sie Ihrem Nachfolger Vertrauen! Nur dann wird er auch das Vertrauen der Mitarbeiter und Geschäftspartner gewinnen!

2. Verkauf

Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen erfordern Zeit. Defizite bei den Vorbereitungen schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis.
Im folgenden werden einige Formen des Verkaufs dargestellt.
Verkauf gegen Einmalzahlung
Das Unternehmen wird gegen eine einmalige Zahlung an einen Nachfolger verkauft. Bei dieser Variante ist der Verkäufer nicht von dem unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig, der Käufer hat ab sofort freie Verfügungsgewalt.
Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen
Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag. Vielmehr wird der Kaufpreis auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum entrichtet. Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er gegebenenfalls nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. Nachteilig dabei ist, dass der Verkäufer vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig ist. Wiederkehrende Leistungen lassen sich aber z.B. auch mit einer Hypothek absichern.
  • Beim Verkauf eines Betriebes gegen eine Rente wird zwischen der betrieblichen Veräußerungsrente und der betrieblichen Versorgungsrente unterschieden. Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn die Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragende Unternehmen darstellt. Dient die Rente hingegen in erster Linie dazu, den Lebensunterhalt des ausscheidenden Unternehmers zu sichern, spricht man von einer betrieblichen Versorgungsrente. Beide Formen können als Leibrente (Laufzeit hängt vom Leben einer oder mehrerer Personen ab) oder Zeitrente (feste Laufzeit) gestaltet werden.
  • Bei einer Ratenzahlung handelt es sich um eine Aufteilung des Kaufpreises, die dem Nachfolger die Finanzierung erleichtert. Die Zahlungen erstrecken sich über einen im voraus eindeutig festgelegten Zeitraum.
  • Eine dauernde Last besteht aus wiederkehrenden Aufwendungen über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren. Dauernde Lasten unterscheiden sich von Renten insbesondere dadurch, dass sie keine gleichmäßigen oder gleichbleibenden Leistungen voraussetzen. Sie können sich z.B. an der Umsatzhöhe des Unternehmens oder an den Lebenshaltungskosten des Verkäufers orientieren.
  • Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens an Familienmitglieder oder familienexterne Personen kann auch durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt und somit zum Mitgesellschafter.

3. Verpachtung

In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden.

4. Vermietung

Bei einer Vermietung werden den Nachfolgenden in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft diese Person in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen.

5. Management-Buy-Out (MBO)

Wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie gefunden wird, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen an das eigene Management zu veräußern. Vorteil: Der neue Eigentümer kennt sich bestens im Unternehmen aus. Dies kann die Verkaufsverhandlungen erleichtern und auch das Risiko späterer Inanspruchnahme (z.B. wegen Mängelgewährleistung oder Täuschung) deutlich reduzieren. Nachteil: Durch "Betriebsblindheit" sind weniger Innovationen im Unternehmen zu erwarten.

6. Management-Buy-In (MBI)

Wenn ein Unternehmen von externen Managern übernommen wird, spricht man von einem Management-Buy-In. Vorteil: Mit dem neuen Eigentümer kommen neue Impulse in das Unternehmen. Nachteil: Die Einarbeitungszeit ist länger. Möglich ist auch eine Mischform aus Management-Buy-Out und -Buy-In. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die internen Manager allein nicht genügend Kapital aufbringen können.

7. Stiftung

Besteht der Wunsch, das Unternehmen unabhängig von den Nachkommen zu erhalten, eignet sich dafür die Gründung einer Stiftung. Das Besondere an einer Stiftung ist, dass sie keinen Eigentümer oder Gesellschafter benötigt. Die Stiftung gehört sich sozusagen selbst. Ihre rechtliche Selbständigkeit ist in den §§ 80 - 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Charakteristisch dabei ist die juristische Trennung des Stiftungsvermögens vom Stifter und dessen Nachkommen. Die Erben sind von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen, also praktisch "enterbt". Das Unternehmen zerfällt nicht in einzelne Erbteile, sondern bleibt durch die Stiftung erhalten. Die Stiftung ist eine vielfältig ausgestaltbare Rechtsform. Das Gesetz schreibt nur sehr wenig Zwingendes vor.
Eine Form der Stiftung ist die sogenannte Doppelstiftung, eine Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung. Bei der Doppelstiftung behalten Sie das Sagen, können aber Ihre Erbschaft- und Vermögensteuer minimieren.

8. Gründung einer Mitarbeiter-Genossenschaft

Dort, wo sich Mitarbeiter entschließen gemeinsam den Betrieb zu übernehmen, kann die Gründung einer Genossenschaft eine gute Alternative zur Gründung einer GmbH sein. Die Vorteile liegen in der gemeinsamen Verantwortungsstruktur und Kapitalverteilung für die einzelnen Mitarbeiter. Vorraussetzung ist allerdings, dass ein guter Zusammenhalt in der Belegschaft gibt und genügend Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

9. Gang an die Börse (Going Public)

Bei der Regelung der Nachfolge und zur Erleichterung der Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann es sinnvoll sein, die Einheit von Kapitaleigner und Geschäftsführung aufzulösen. Eine Möglichkeit hierzu ist, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Börseneinführung eines Unternehmens ist jedoch an Mindestvoraussetzungen geknüpft.

Erfolgsbeispiele zur Unternehmensnachfolge

Wir haben im Jahre 2011 Interviews mit Nachfolgerinnen und Nachfolgern geführt um aus der Praxis gelebter Übernahme zu lernen. Diese spannenden Interviews sind nach wie vor aktuell und können  hier nachgelesen werden:

Weiterführende Links zur Unternehmensnachfolge