Wertpapierdienstleistungen
Wertpapierhandel ist somit die Anschaffung und Veräußerung von Effekten entweder für eigene Rechnung (Eigenhandel) oder fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft). Maßgeblich regulativ eingreifende Gesetze sind insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WphG), Börsengesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Wertpapierprospektgesetz oder die Kapitaladäquanzverordnung. Sind Kreditinstitute involviert, gehört der Wertpapierhandel zu den Bankgeschäften (§ 1 Abs. 1 KWG). Dabei ist es gleichgültig, ob Kreditinstitute Wertpapiere im Namen und für Rechnung ihrer Kunden handeln oder im Eigenhandel tätig sind (§ 1 Abs. 1a KWG).
zuständige Stelle: BaFin
siehe auch: Vermittlung von Finanzanlagen