Arbeitnehmerüberlassung
Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte bedarf der Erlaubnis gem. § 1 Abs. 1 AÜG.
Zuständige Stelle: Agentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), Team 091, 24131 Kiel, Tel.: 0431/709-1010, Fax: 0431/709-1011, E-Mail: KIEL.091-ANUE@arbeitsagentur.de)
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