Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse
Jeder Arbeitnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Teilzeitarbeit. Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten besteht und dass Sie mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen.