Abgeltungsteuer
Seit dem 1. Januar 2009 werden alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Zu den Einzelheiten der Abgeltungssteuer hat das BMF ein Merkblatt veröffentlicht, das Sie hier finden. Dokument-Nr. 44756