Sicherheit für unsere Nachbarn

Hintergrund

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Hamburg ist eine der größten Industriestädte Deutschlands. Unter den vielen kleinen und großen Hamburger Unternehmen befinden sich auch einige, die mit größeren Mengen gefährlicher Stoffen  umgehen, sodass bei einem Störfall Gefahren für die Nachbarschaft nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Solche Betriebe unterliegen der Störfall-Verordnung (12. Bundes-Immissionsschutzverordnung -Störfall-VO-), weshalb sie allgemein als „Störfallbetriebe“ bezeichnet werden.
Als „Störfall“ wird ein Ereignis dann bezeichnet, wenn durch Brand, Explosion oder ähnliche Vorkommnisse gefährliche Stoffe freigesetzt werden, sodass Mensch oder Umwelt ernsthaft gefährdet sind. Insofern führt nicht jedes Problem und nicht jedes Unglück auf einem Betriebsgelände gleich zu Auswirkungen in der Nachbarschaft.
In Hamburg gibt es zurzeit 64 Störfallbetriebe, von denen 30 Betriebe mit Grundpflichten aufgrund einer rechtlichen Änderung erstmals informationspflichtig sind. Jeder Störfallbetrieb hat angezeigt, dass er den Pflichten der Verordnung unterliegt. Die 34 Störfallbetriebe mit erweiterten Pflichten haben einen Sicherheitsbericht vorgelegt und sind verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen. Dabei haben sie mit den Notfall- und Rettungsdiensten zusammen zu arbeiten.
Alle Störfallbetriebe unterliegen einer besonderen Überwachung nach einem Inspektionsplan und werden regelmäßig durch die Behörde vor Ort besichtigt. Der Inspektionsplan und das Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung kann im Internet eingesehen werden (www.hamburg.de/stoerfallbetriebe).
Obwohl die der Störfall-Verordnung unterfallenden Betriebe ganz besonders strengen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen, kann auch bei Einhaltung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften niemand garantieren, dass es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen nicht doch einmal zu einem Störfall kommt.
Deshalb müssen die Betriebe zusätzlich zu den Sicherungsmaßnahmen die Öffentlichkeit regelmäßig vorbeugend über den Betrieb, seine Gefahrenpotenziale, über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Unfalls informieren.
Die in Hamburg betroffenen Unternehmen haben gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg und der Behörde für Umwelt und Energie diese Internetseite und zum sechsten Mal eine Informationsbroschüre erstellt.
Auch wenn zu hoffen ist, dass ein Störfall niemals eintritt, so ist es doch gut, sich für den Ausnahmefall vorzubereiten. Dazu soll diese Broschüre beitragen. Sie informiert alle Hamburgerinnen und Hamburger darüber, was im Gefahrenfall zu tun ist und an wen man sich wenden kann, wenn Hilfe erforderlich ist.