Wie entscheide ich mich?

Gründungsvarianten

Gründung im Nebenerwerb

Von Nebenerwerbsgründungen spricht man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit, zum Beispiel im Angestelltenverhältnis, als Hausfrau/-mann, Student:in oder während der Arbeitslosigkeit, eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. In der Regel gilt eine Tätigkeit dann als Nebentätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.
Tipp: Weitere, ausführliche Informationen zum Thema Nebenerwerb sowie einen Online-Check finden Sie hier!

Gründung durch Übernahme eines Unternehmens

Tipp: Bei der Suche nach einer tätigen Beteiligung oder einem Firmenkauf können Handelskammer und Handwerkskammer behilflich sein. Aktuelle Inserate im Hamburger Kammerbezirk stellt Ihnen die Handelskammer gern zur Verfügung. Mit der Betriebsbörse vermittelt die Handwerkskammer Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Hamburg.
Die bundesweite nexxt-Change-Unternehmensbörse vermittelt Kontakte zwischen Unternehmen und Gründungswilligen auf www.nexxt-change.org. Auch in Zeitschriften von Wirtschaftsverbänden kann man fündig werden.
Spezielle Fragen treten bei der Übernahme eines Unternehmens auf:
  • Welchen Ruf haben das zu kaufende oder zu pachtende Unternehmen und sein Eigentümer bei Kunden und Lieferanten?
  • Warum will der derzeitige Eigentümer das Unternehmen verkaufen oder verpachten?
  • Wie hat sich das Unternehmen in den letzten fünf Jahren zum Beispiel hinsichtlich Gesamtumsatz, Umsatz der Einzelerzeugnisse, Gewinn (Verlust), Rentabilität des Eigen- und Gesamtkapitals, Kundenstruktur und Konkurrenzsituation entwickelt?
  • Durch welche günstigen oder ungünstigen Umstände war die Entwicklung wesentlich beeinflusst?
  • Welche dieser Faktoren fallen in Zukunft voraussichtlich weg?
  • Wäre bei ungünstigen Standortfaktoren eine Verlegung an einen besseren Standort ratsam oder sollte nicht ggf. auf die Übernahme dieses Betriebes verzichtet werden?
  • Liegen Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen vor?
  • Sind die Abschlüsse des zu kaufenden oder zu pachtenden Unternehmens für die letzten fünf Jahre durch einen Sachverständigen zur Beurteilung des Kaufpreises oder des Pachtzinses geprüft worden?
  • Die Schätzungen von Fachleuten über den Wert eines Unternehmens oder die angemessene Höhe des Pachtzinses gehen oft weit auseinander. Ist möglicherweise der Kaufpreis oder die Pacht für das Unternehmen höher als der zu erwartende Nutzen?
  • Ist möglicherweise eine Leibrente – insbesondere auch steuerlich – vorteilhafter als ein fester Kaufpreis?
  • Steht das zu kaufende Unternehmen auch tatsächlich unter dem angegebenen Firmennamen im Handelsregister?
  • Bestehen Verfügungsbeschränkungen (zum Beispiel Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen) an Vermögensteilen, die übernommen werden sollen?
  • Möchten die Beschäftigten, insbesondere die leitenden Angestellten, weiterhin mitarbeiten, ggf. unter welchen Bedingungen? Sind Vermieter und Verpächter mit der Fortsetzung der Miet- und Pachtverhältnisse einverstanden?
  • Gibt es Verbindlichkeiten des Vorgängers, insbesondere auch solche, die nicht aus der Bilanz hervorgehen, zum Beispiel Steuerschulden oder Ruhegeldzusagen an Belegschaftsangehörige?
  • Sind ggf. Gläubiger mit der Übernahme von Verbindlichkeiten einverstanden?
  • Sind zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes die Versicherer von der Übernahme des Betriebes verständigt?
  • Mit dem Kauf eines Unternehmens sind nicht selten schwierige Rechts- und Steuerfragen verbunden; Fehler wirken sich dabei oft langfristig aus. Einschlägige Experten sollten deshalb eingeschaltet werden.
  • Auch die tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen ist als erster Schritt in die Selbständigkeit anzusehen. Im Einzelnen wird es dabei auf Höhe und Wert des Anteils, den unternehmerischen Einfluss und die Perspektiven (mittelfristige Übernahme?) ankommen. Sind in diesem Fall Unternehmen und Beteiligungsbedingungen gründlich geprüft worden? Stimmt die Chemie unter den künftigen Partnern?
Die Handelskammer Hamburg bietet folgende Angebote für nachfolgesuchende Unternehmen (kostenlos):
  • Vermittlung von Nachfolgern über die Unternehmensbörse nexxt-change
  • Halbjährlich Infotage zur Unternehmensnachfolge
  • Erstberatung im Rahmen des Projektes "Stabwechsel"
  • Checkliste für die Abgabe Ihres Unternehmens
Darüber hinaus bietet die Handelskammer Hamburg auch Angebote für interessierte Nachfolgerinnen und Nachfolger (kostenlos):
  • Vermittlung von nachfolgesuchenden Unternehmen über die Unternehmensbörse nexxt-change
  • Hilfe bei der Erstellung eines Business-/Fortführungs-Plans durch die Unternehmenswerkstatt
  • Beratung über öffentliche Förderprogramme
  • Nachfolgecheckliste für Junior-Unternehmer
Alle Varianten der Unternehmensnachfolge hat unsere Handelskammer in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch über Erfolgsbeispiele.

Franchising

Für den Weg in die Selbständigkeit bieten sich verschiedene Kooperationsformen als interessante Gründungs-Alternativen an. Dabei hat ein partnerschaftliches System in den letzten Jahren besonders an Bedeutung gewonnen: Das Franchising. Ende 2014 existierten bundesweit bereits - ohne Berücksichtigung zahlreicher systemähnlicher Kooperationsmodelle -  1075 Franchise-Anbieter mit gut 72.000 Partner-Betrieben in denen rund 541.000 Mitarbeiter beschäftigt waren. Für die Zukunft wird mit einer weiteren Verbreitung dieses Vertriebssystems gerechnet. Nicht jedes Unternehmenskonzept ist jedoch so durchdacht und erfolgversprechend, um es im Markt beliebig zu vervielfältigen. Und nicht alle Vertriebskonzepte, die in den Markt drängen, stimmen mit den Zielsetzungen des Franchisings überein.
Was ist Franchising?
Nach Definition des Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) ist Franchising ein "vertikal, kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen." Im wesentlichen sind darunter Vertriebs- und Dienstleistungssysteme zu verstehen, die selbständigen Unternehmern (Franchise-Nehmern) erlauben, ein getestetes Geschäftskonzept von den Franchise-Gebern zu übernehmen. Die Partnerschaft wird durch einen Vertrag begründet, in dem die Rechte und Pflichten für beide Parteien geregelt sind.
Worauf sollten Sie achten?
Durch den Vorteil, ein marktreif entwickeltes und bereits erprobtes Unternehmenskonzept zu nutzen sowie durch die enge Zusammenarbeit der Franchise-Partner, ist das Risiko des Scheiterns in dieser Kooperationsform nachweislich geringer. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht! Die unternehmerischen Voraussetzungen des Franchise-Nehmers sind hier genauso wichtig wie das Unternehmenskonzept und die Leistungsfähigkeit des Franchise-Gebers. Bevor Sie sich für ein bestimmtes Franchise-System entscheiden, prüfen Sie daher vorher genau, ob Sie als Franchise-Nehmer geeignet sind und Produkt, Partner und Franchise-Paket zu Ihnen passen!
Checkliste
Das Unternehmen:
  • Seit wann besteht das Unternehmen? Wie ist das Firmen-Image?
  • Wie viele Partner gibt es?
  • Wie gut und erfahren ist das Management?
  • Mitgliedschaft im Fachverband (DFV)?
  • Seit wann und mit welchen Erfahrungen?
Das System:
  • Welche Stärken haben die Produkte/Dienstleistungen (Vorsprung, Alleinstellung)?
  • Tragfähigkeit und Zukunftsperspektiven des Konzeptes?
  • Sind die Geschäftserwartungen realistisch und mit Erfahrungswerten unterlegt?
  • Sind die Gebühren angemessen?
  • Welche Unterstützung erhalten Sie zur Betriebsgründung und später?
  • Haben Sie ein Mitspracherecht?
  • Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten?
  • Steht einer finanziellen Förderung durch die KfW-Mittelstandsbank nichts im Wege?
Dies sind nur einige der wichtigsten Fragen, denen Sie unbedingt nachgehen sollten. Vor Ihrer endgültigen Entscheidung sind jedoch noch weitere Erkundigungen nötig.
Welche Leistungen bietet der Franchise-Geber?
  • das Franchisepaket (Handbuch) mit einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, einschließlich Werbung, Verkaufsförderung und PR
  • Betriebsplanung und –einrichtung mit Standortbewertung, Sortimentsfestlegung, Rentabilitätsberechnung
  • die Nutzung von Markennamen, Warenzeichen und anderen Schutzrechten
  • die Übertragung des systemspezifischen Know-hows durch Aus- und Fortbildung
  • Gewährung eines Gebietsschutzes
  • Erfahrungs- und Ideenaustausch
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Erfolgskontrolle
Welche Pflichten haben Sie als Franchise-Nehmer?
Hierzu gehören neben Ihrem Kapital- und Arbeitseinsatz im allgemeinen:
  • Warenbezug vom Franchise-Geber oder von vorgeschriebenen Dritten
  • Einhaltung der vertraglichen Vorgaben und Duldung von Kontrollen
  • Ständige Information
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Die Investitionskosten sind entsprechend dem individuellen Franchise-System im Handels- oder Dienstleistungsbereich sehr unterschiedlich. Hinzukommen als Vergütung für den Franchise-Geber in der Regel eine einmalige Einstandsgebühr (überwiegend in der Größenordnung bis 15.000 Euro) für dessen Vorleistungen sowie eine laufende Franchise-Gebühr (meist als Prozentsatz vom Nettoumsatz) für die Nutzung des Systems. Häufig ist außerdem noch eine Werbegebühr zu zahlen. Da es keine verbindlichen Gebühren-Richtsätze gibt, sollten Sie im Einzelfall prüfen, ob die Leistungsvergütungen insgesamt angemessen sind.
Tipp: Der DFV bietet mit einem "Franchise-Sprechtag" im Gründerzentrum allen, die sich eventuell als Franchisenehmer oder als Konzeptgeber selbständig machen möchten, eine Individuelle Gründungsberatung an. Anmeldungen sind erforderlich.

Wer bietet nähere Informationen?
Angesichts der komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte sollten Sie jedes Franchise-Angebot in Ruhe prüfen und bei konkretem Interesse sachkundige Fachleute (Rechtsanwälte, Unternehmensberater) hinzuziehen. Folgende Informationsquellen bieten sich zum Thema Franchising für Ihre Recherchen an:
  • Handelskammer, Commerzbibliothek, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel.: 36 138 374/377, Öffnungszeiten: mo, mi, fr 10-15 Uhr, di, do 10-19 Uhr: Literaturliste, spezielle Fachbücher, Vertragsmuster
  • DIHK-Broschüre "Franchising", ein Leitfaden zur ersten Orientierung (12,50 –), Internet-Bestellshop: verlag.dihk.de oder bei der Handelskammer erhältlich.
  • Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovationen H.E.I., Habichtstraße 41, 22305 Hamburg, Tel.: 611 700 42; www.hei-hamburg.de Seminar "Sich selbständig machen als Franchise-Nehmer/in"
  • Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV), Luisenstr. 41, 10117 Berlin, Tel.:030 278 90 20, www.franchiseverband.com: Adressenlisten von Beratern/Rechtsanwälten, Übersicht internationaler Franchise- Verbände
  • Deutsches Franchise-Institut GmbH (DFI), Fürther Str. 212, 90429 Nürnberg, Tel.:0911 320030, Seminare für Franchise-Geber/Nehmer
  • Deutscher Franchise-Nehmer-Verband e.V. (DFNV), Celsiusstr. 43, 53125 Bonn, Tel.:0228 250300, www.franchiseverband.com Beratung, Prüfung von Franchisesystemen, Schulungen
Wie finden Sie geeignete Franchise-Geber?