Aus- und Weiterbildung

Industriemeister / Industriemeisterin Fachrichtung Gleisbau

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!

Kurzbeschreibung

Industriemeister Gleisbau nehmen Aufgaben in der Erstellung und Instandhaltung des Oberbaus und der Anlagen des Bahnkörpers als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung wahr. Sie wirken bei der Planung, Einrichtung, Ver- und Entsorgung und Auflösung der Baustelle sowie bei der Abnahme von Oberbauleistungen mit, führen Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Inspektion durch und fertigen Bautagesberichte an. Sie verfügen über die speziellen Kenntnisse der Bodenbeschaffenheit, der Baustatik und Gleisgeometrie und beherrschen die Bau- und Metallbearbeitungsverfahren. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB).

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Prüfungstermine 2018 (letztmaliges Angebot – ab 2019 abgelöst durch Gepr. Gleisbaumeister

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2018
2. Halbjahr 2018
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2017
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2018
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Dezember 2017
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
in der Regel Juni 2018
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und gegebenenfalls erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
16. Januar 2018
14. Juli 2018
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Fachrichtungsübergreifender Teil
  • Grundlagen für kostenbewusstes  Handeln (120 Minuten)
  • Grundlagen für rechtsbewusstes  Handeln (60 Minuten)
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle ( 90 Minuten)
keine Prüfung
1. Oktober 2018
Mündliche Prüfung
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb und auf der Baustelle (30 Minuten)
keine Prüfung
19. Oktober 2018
Mündliche Ergänzungsprüfung
keine Prüfung
bei Bedarf voraussichtlich im November/Dezember 2018
Fachrichtungsspezifischer Teil
  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen  ( 90 Minuten)
  • Technische Kommunikation und Information ( 90 Minuten)
  • Bautechnik ( 120 Minuten)
  • Organisation der Baustelle ( 180 Minuten)
  • Arbeitssicherheit und Umweltschutz (  60 Minuten)
5. und 6. April 2018
keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
bei Bedarf voraussichtlich im Mai 2018
keine Prüfung

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 660,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen