Aus- und Weiterbildung

Küchenmeister / Küchenmeisterin

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!

Kurzbeschreibung

Küchenmeister übernehmen Führungsaufgaben, die Sie konsequent gästeorientiert wahrnehmen müssen. Sie disponieren und kaufen Produkte ein, führen Kostenrechnungen und Preiskalkulationen durch, überwachen die Kostenentwicklung sowie die Arbeitsleistung und stellen gastronomische Produkte her. Das Erstellen von Marketingkonzepten, das Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen, die Beratung von Gästen und das Führen von Verkaufsgesprächen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Prüfungstermine 2022

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2022
2. Halbjahr 2022
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
keine Prüfung

keine Prüfung
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer

keine Prüfung
keine Prüfung
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
keine Prüfung
keine Prüfung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
keine Prüfung
keine Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen *
  • Volks- und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (60 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)
keine Prüfung
keine Prüfung
Handlungsspezifische Qualifikationen *
  • Mitarbeiter führen und fördern (60 Minuten)
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren (60 Minuten)
  • Produkte beschaffen und pflegen (90 Minuten)
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden (90 Minuten)
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten (60 Minuten)
keine Prüfung
keine Prüfung
Praktische Prüfung
keine Prüfung
keine Prüfung
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch
keine Prüfung
keine Prüfung
*Hamburger Aufgaben

Prüfungstermine 2023

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2023
2. Halbjahr 2023
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
keine Prüfung


keine Prüfung
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. Dezember
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
keine Prüfung
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
keine Prüfung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung
keine Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen *
  • Volks- und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (60 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)
keine Prüfung
keine Prüfung
Handlungsspezifische Qualifikationen *
  • Mitarbeiter führen und fördern (60 Minuten)
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren (60 Minuten)
  • Produkte beschaffen und pflegen (90 Minuten)
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden (90 Minuten)
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten (60 Minuten)
keine Prüfung 
keine Prüfung
Praktische Prüfung
keine Prüfung
keine Prüfung
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch
keine Prüfung
keine Prüfung
*Hamburger Aufgaben

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 750,00 Euro
Für die Praktische Prüfung wird für die Materialkosten eine Pauschale von 450,00 Euro erhoben.
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen