Aus- und Weiterbildung
Veranstaltungsfachwirt / Veranstaltungsfachwirtin
Kurzbeschreibung
Veranstaltungsfachwirte üben eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit aus. Sie analysieren und bewerten Sachverhalte der Veranstaltungswirtschaft auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie der daraus erfolgenden Ableitung unternehmerischer Handlungsschritte.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024
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2. Halbjahr 2024
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2023
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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in der Regel Dezember 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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in der Regel Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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15. Januar 2024
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15. Juli 2024
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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20. März 2024
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keine Prüfung
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Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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keine Prüfung
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Handlungsspezifische Qualifikation
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keine Prüfung
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28. und 29. Oktober 2024
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Abgabe Konzeptvorschlag
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keine Prüfung
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28. Oktober 2024
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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keine Prüfung
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voraussichtlich im Januar 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
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falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
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Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2025
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2. Halbjahr 2025
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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in der Regel Dezember 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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in der Regel Juni 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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15. Januar 2025
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15. Juli 2025
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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26. März 2025
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keine Prüfung
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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keine Prüfung
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Handlungsspezifische Qualifikation
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keine Prüfung
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27. und 28. Oktober 2025
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Abgabe Konzeptvorschlag
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keine Prüfung
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27. Oktober 2025
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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keine Prüfung
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voraussichtlich Januar 2026
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
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falls erforderlich, Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben
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Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr (Grundgebühr): 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)