Aus- und Weiterbildung

Bankfachwirt / Bankfachwirtin

Kurzbeschreibung

Bankfachwirte übernehmen eigenverantwortlich qualifizierte Fachaufgaben in der Kreditwirtschaft. Sie bewerten kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis  betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge und setzen die Erkenntnisse in praktisches Handeln um. Für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben besitzen Sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Bitte beachten Sie, dass diese Fortbildungsprüfung nur einmal pro Jahr (immer im 2. Halbjahr) durchgeführt wird. 

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Juli 2024
Grundlegende Qualifikationen
  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 Minuten)
  • Betriebswirtschaft (120 Minuten)
  • Volkswirtschaft (120 Minuten)
7. Oktober 2024
  • Recht (120 Minuten)
8. Oktober 2024
Spezielle Qualifikationen
  • Privatkundengeschäft (120 Minuten) oder
  • Immobiliengeschäft (120 Minuten) oder
  • Firmenkundengeschäft (120 Minuten)
8. Oktober 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich am selben Tag wie das Praxisorientierte Situationsgespräch, dieser Termin wird schriftlich mitgeteilt
Praxisorientiertes Situationsgespräch (20 Minuten)
Dezember 2024

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens
2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025


Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Juni 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)


Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Juli 2025
Grundlegende Qualifikationen
  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 Minuten)
  • Betriebswirtschaft (120 Minuten)
  • Volkswirtschaft (120 Minuten)

15. Oktober 2025

  • Recht (120 Minuten)

16. Oktober 2025

Spezielle Qualifikationen
  • Privatkundengeschäft (120 Minuten) oder
  • Immobiliengeschäft (120 Minuten) oder
  • Firmenkundengeschäft (120 Minuten)

16. Oktober 2025

Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich am selben Tag wie das Praxisorientierte Situationsgespräch, dieser Termin wird schriftlich mitgeteilt
Praxisorientiertes Situationsgespräch (20 Minuten)
Dezember 2025

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 550,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen