Aus- und Weiterbildung

Fachberater / Fachberaterin für Finanzdienstleistungen

Kurzbeschreibung

Fachberater für Finanzdienstleistungen beraten Privatkunden im Hinblick auf Geld- und
Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Bundesweite Prüfungstermine

Prüfungstermine 2023

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2023 – bei Bedarf
2. Halbjahr 2023 – wird aktuell nicht angeboten
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag (DOCX-Datei · 78 KB) immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2022
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
i. d. R. November 2022
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
15. Dezember 2022
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Handlungsbereiche
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen (120 Minuten)
13. Februar 2023
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  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken (120 Minuten)
14. Februar 2023
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (50 Minuten)
Termin folgt
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Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024 – wird aktuell nicht angeboten
2. Halbjahr 2024 – wird aktuell nicht angeboten
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie

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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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Handlungsbereiche
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen (120 Minuten)
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  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken (120 Minuten)
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (50 Minuten)
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Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 308,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen