Aus- und Weiterbildung

Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung
Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
12. März 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
KW 09/2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2024
3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
KW 27/2024
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
ca. 1 Woche nach der praktischen Prüfung ca. 1 Woche nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen