Informationen für Unternehmen

Inklusion: Integration in den Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderung müssen mit ihren individuellen Leistungen und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu sind inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Eine inklusive Gesellschaft hilft nicht nur den Betroffenen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist aufgrund der demografischen Entwicklung die Fachkräftesicherung zu einer beschäftigungspolitischen Herausforderung geworden.

“Experience Journey” 2024 – Erfolgsbeispiele betrieblicher Inklusion

Unternehmen können von einer vielfältigen und inklusiven Belegschaft profitieren. Denn Inklusion ist ein Gewinn und zahlt auf die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen ein. Unsere Handelskammer möchte Sie gemeinsam mit der Sozialbehörde, der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten sowie der Behörde für Wirtschaft und Innovation zur “Experience Journey” einladen. 
An insgesamt sechs Terminen haben Sie im Frühjahr 2024 die Möglichkeit, Hamburger Unternehmen zu besuchen, die bereits erfolgreich Menschen mit Behinderungen im Rahmen des “Budgets für Arbeit“ beschäftigen. Dabei erleben Sie anhand von konkreten Erfolgsbeispielen, welche Chancen in einem solchen Arbeitsverhältnis liegen und welche Herausforderungen es miteinander zu meistern gilt. Kommen Sie direkt mit Unternehmensverantwortlichen, aber auch mit den dort beschäftigten Menschen mit Behinderung ins Gespräch und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen. Eine Anmeldung zur “Experience Journey” erfolgt über den Anmeldelink für Unternehmensbesuche. Hier mehr erfahren.
Die Abschlussveranstaltung der “Experience Journey” findet am Dienstag, den 28. Mai 2024 in der Zeit von 17 bis 19 Uhr in unserer Handelskammer Hamburg statt. Hier zur Teilnahme anmelden.
Tipp: Durch das sogenannte Budget für Arbeit (BfA) können Sie Personen, die zurzeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen arbeiten, eine für sie wirtschaftlich tragfähige Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Ihrem Unternehmen eröffnen. Konkret heißt das unter anderem, dass Unternehmen, die eine Person im Budget für Arbeit beschäftigen, einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent erhalten. Zudem erfolgen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für die Beschäftigten mit Behinderung und die Unternehmen – auch die Erprobung im Rahmen eines Praktikums ist möglich.
Weitere Informationen zur Einstellung von Menschen mit Behinderung und dem Budget für Arbeit (BfA) finden Sie hier: https://www.hamburg.de/arbeitsleben

Internetplattform "Inklusion gelingt"

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) haben gemeinsam eine Internetplattform entwickelt, die kleinen und mittleren Unternehmen Informationen zum Themenfeld Inklusion zur Verfügung stellt.
Die Plattform richtet sich an Betriebe, die bisher noch keine Menschen mit Behinderung ausgebildet oder beschäftigt haben. Neben umfassenden Informationen für Unternehmen zu Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap, werden Fördermöglichkeiten und wichtige Kontaktadressen von Dienstleistern aufgezeigt. Zudem werden Unternehmensbeispiele vorgestellt, bei denen die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag erfolgreich war. Das neue Onlineangebot ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Hier gehts zur Internetplattform "Inklusion gelingt"
Tipp: Die Handelskammer bietet Ausbildungsbetrieben eine persönliche Beratung zur Ausbildung junger Menschen mit Behinderung an.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Als schwerbehindert gelten alle Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent. Ihnen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Die Beschäftigung von Schwerbehinderten wirft daher für einen Arbeitgeber viele Fragen auf.
Welche Besonderheiten gilt es bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten? Und welche Stellen können für eine Beratung kontaktiert werden? Diese und weitere Fragen besprechen wir im verlinkten Artikel.

Broschüre "Chance Inklusion: Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen"

Mit der Broschüre "Chance Inklusion: Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen" stellt der DIHK einen Leitfaden für kleine und mittlere Betriebe zur Verfügung. Dieser Leitfaden soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, Menschen mit Behinderung als Fachkräfte zu entdecken, und zeigen, was möglich ist. Neben der Darstellung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten sollen dabei auch Beispiele aus dem betrieblichen Alltag helfen. Sie zeigen, dass bereits mit wenig Aufwand vieles machbar ist.
Diese Broschüre können Sie zum Preis von 2,50 Euro beim DIHK-Verlag bestellen.

Broschüre "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende: Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis"

Die Publikation "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende - Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) richtet sich an all jene, die mit der dualen Berufsausbildung behinderter Menschen betraut sind einschließlich Ausbilder und Auszubildende. Ein inhaltlicher Schwerpunkt sind psychische Beeinträchtigungen, da diese in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und für alle an der Ausbildung Beteiligten besondere Herausforderungen darstellen.
So erfahren Ausbilder beispielsweise konkret, wie sie beeinträchtigungsbedingtes Stressverhalten Auszubildender vermeiden und mit diesem umgehen können. Mitglieder von Prüfungsausschüssen erhalten Vorschläge, wie sie unter Beibehaltung des fachlichen Niveaus mit textoptimierten Prüfungsaufgaben, Zeitverlängerung oder geeigneten technischen Hilfsmitteln ihrem Auftrag zum Nachteilsausgleich entsprechen können.
Das BIBB verbindet mit der Veröffentlichung das Ziel, die duale Berufsausbildung behinderter Menschen und deren Integration in Arbeit und Beschäftigung zu fördern. 
Die Publikation können Sie zum Preis von 29,90 Euro beim W. Bertelsmann Verlag (wbv) unter service@wbv.de bestellen (Bestell-Nr. 113-001).
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich behinderter Menschen bei Abschlussprüfungen vor unserer Handelskammer finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Weitere Informationen in der Stadt

Im Folgenden listen wir Ihnen weitere städtische Stellen in der Stadt auf, die Sie bei Beratungsbedarf kontaktieren können.