Informationen für Unternehmen
Inklusion: Integration in den Arbeitsmarkt
Menschen mit Behinderung müssen mit ihren individuellen Leistungen und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu sind inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Eine inklusive Gesellschaft hilft nicht nur den Betroffenen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist aufgrund der demografischen Entwicklung die Fachkräftesicherung zu einer beschäftigungspolitischen Herausforderung geworden.
- Internetplattform "Inklusion gelingt"
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Broschüre "Chance Inklusion: Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen"
- Broschüre "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende: Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis"
- Weitere Informationen in der Stadt
Internetplattform "Inklusion gelingt"
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) haben gemeinsam eine Internetplattform entwickelt, die kleinen und mittleren Unternehmen Informationen zum Themenfeld Inklusion zur Verfügung stellt.
Die Plattform richtet sich an Betriebe, die bisher noch keine Menschen mit Behinderung ausgebildet oder beschäftigt haben. Neben umfassenden Informationen für Unternehmen zu Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap, werden Fördermöglichkeiten und wichtige Kontaktadressen von Dienstleistern aufgezeigt. Zudem werden Unternehmensbeispiele vorgestellt, bei denen die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag erfolgreich war. Das neue Onlineangebot ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Hier gehts zur
Internetplattform "Inklusion gelingt"
Tipp: Die Handelskammer bietet Ausbildungsbetrieben eine persönliche Beratung zur Ausbildung junger Menschen mit Behinderung an.
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Als schwerbehindert gelten alle Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent. Ihnen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Die Beschäftigung von Schwerbehinderten wirft daher für einen Arbeitgeber viele Fragen auf.
Welche Besonderheiten gilt es bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten? Und welche Stellen können für eine Beratung kontaktiert werden? Diese und weitere Fragen besprechen wir im verlinkten Artikel.
Broschüre "Chance Inklusion: Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen"
Mit der Broschüre "Chance Inklusion: Menschen mit Behinderung ausbilden und beschäftigen" stellt der DIHK einen Leitfaden für kleine und mittlere Betriebe zur Verfügung. Dieser Leitfaden soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, Menschen mit Behinderung als Fachkräfte zu entdecken, und zeigen, was möglich ist. Neben der Darstellung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten sollen dabei auch Beispiele aus dem betrieblichen Alltag helfen. Sie zeigen, dass bereits mit wenig Aufwand vieles machbar ist.
Diese Broschüre können Sie zum Preis von 2,50 Euro beim DIHK-Verlag bestellen.
Broschüre "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende: Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis"
Die Publikation "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende - Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) richtet sich an all jene, die mit der dualen Berufsausbildung behinderter Menschen betraut sind einschließlich Ausbilder und Auszubildende. Ein inhaltlicher Schwerpunkt sind psychische Beeinträchtigungen, da diese in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und für alle an der Ausbildung Beteiligten besondere Herausforderungen darstellen.
So erfahren Ausbilder beispielsweise konkret, wie sie beeinträchtigungsbedingtes Stressverhalten Auszubildender vermeiden und mit diesem umgehen können. Mitglieder von Prüfungsausschüssen erhalten Vorschläge, wie sie unter Beibehaltung des fachlichen Niveaus mit textoptimierten Prüfungsaufgaben, Zeitverlängerung oder geeigneten technischen Hilfsmitteln ihrem Auftrag zum Nachteilsausgleich entsprechen können.
Das BIBB verbindet mit der Veröffentlichung das Ziel, die duale Berufsausbildung behinderter Menschen und deren Integration in Arbeit und Beschäftigung zu fördern.
Die Publikation können Sie zum Preis von 29,90 Euro beim W. Bertelsmann Verlag (wbv) unter service@wbv.de bestellen (Bestell-Nr. 113-001).
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich behinderter Menschen bei Abschlussprüfungen vor unserer Handelskammer finden Sie hier:
Nachteilsausgleich
Weitere Informationen in der Stadt
Im Folgenden listen wir Ihnen weitere städtische Stellen in der Stadt auf, die Sie bei Beratungsbedarf kontaktieren können.
Weitere Informationen
- Integrationsamt Hamburg (Link: https://www.hamburg.de/integrationsamt/)
- Integrationsfachdienst Hamburg (Link: https://www.ifd-hamburg.de/)
- Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) (Link: https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/)
- Beratungsinitiative Hamburg (BIHA) (Link: https://www.faw-biha.de/)
- Arbeit und Leben Hamburg - Beratungsstelle handicap (Link: https://hamburg.arbeitundleben.de/handicap)
- Jobcenter Hamburg - Standort für schwerbehinderte Menschen (Link: https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/fuer-schwerbehinderte/)