Aus- und Weiterbildung

Fachangestellte/-r für Markt- und Sozialforschung

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung vom 6. April 2006.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung (120 Minuten)
28. Februar 2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

 Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung (120 Minuten)
25. März 2025
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Markt- und Sozialforschungsprojekte (150 Minuten)

23. April 2024

26. November 2024
Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Minuten)
24. April 2024
27. November 2024
Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung (90 Minuten)
24. April 2024
27. November 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten)
Juni/Juli 2024
Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der mündlichen Prüfung
am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2025
1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Markt- und Sozialforschungsprojekte (150 Minuten)
6. Mai 2025
Termin folgt
Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Minuten)
7. Mai 2025
Termin folgt
Aufgaben, Funktionen und Methoden der Markt- und Sozialforschung (90 Minuten)
7. Mai 2025
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch (20 Minuten)
Juni/Juli 2025
Januar 2026
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der mündlichen Prüfung
am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen