Aus- und Weiterbildung

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik in der Fassung vom 28. Oktober 2013.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung
Frühjahr 2024
Herbst 2024
Versand der Einladungen an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
12.03.2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
08.04. – 12.04.2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung
Sommer 2024
Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
14.05.2024
03.12.2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
17.06. – 21.06.2024
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung
am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden

postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen