Aus- und Weiterbildung
Fachkräfte für Lebensmitteltechnik
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik in der Fassung vom 28. Oktober 2013.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2024
Zwischenprüfung
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Frühjahr 2024
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Herbst 2024
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Versand der Einladungen an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung
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12.03.2024
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung
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08.04. – 12.04.2024
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keine Prüfung
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Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
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ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
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keine Prüfung
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Abschlussprüfung 2024
Abschlussprüfung
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Sommer 2024
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Winter 2024
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2024
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1. September 2024
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
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ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung
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14.05.2024
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03.12.2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
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i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
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i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
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Praktische Prüfung
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17.06. – 21.06.2024
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Termin folgt
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Prüfungsergebnisse
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Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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am Tag der praktischen Prüfung
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am Tag der praktischen Prüfung
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Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)