Aus- und Weiterbildung

Maschinen- und Anlagenführende - Lebensmitteltechnik

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer / zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 20. August 2007.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024 

Zwischenprüfung
Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
keine Prüfung
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
keine Prüfung
24. September 2024
Praktische Prüfung
keine Prüfung
21. Oktober - 24. Oktober 2024
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
keine Prüfung
circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung 2024 

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2024
3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
06. Juni - 12. Juni 2024
Termin folgt
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen