Aus- und Weiterbildung

Verfahrenstechnologinnen und Verfahrenstechnologen Metall

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologe Metall / zur Verfahrenstechnologin Metall vom 4. Dezember 2017.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 – 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2023
keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
12. März 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
9. April 2024
keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 –  2023 und 2024

Abschlussprüfung Teil 2 Winter 2023 Sommer 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. September 2023
1. Februar 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
6. Dezember 2023 
15. Mai 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
22. bis 26. Januar 2024
Juni/Juli 2024
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigungen (bestanden/nicht bestanden) zur Vorlage  bei den Betrieben
Nach der praktischen Prüfung
Nach der praktischen Prüfung
Übersenden der endgültigen Ergebnismitteilungen an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen