Aus- und Weiterbildung
Verfahrenstechnologinnen und Verfahrenstechnologen Metall
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologe Metall / zur Verfahrenstechnologin Metall vom 4. Dezember 2017.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Abschlussprüfung Teil 1 – 2024
Abschlussprüfung Teil 1 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
keine Prüfung
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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15. November 2023
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keine Prüfung
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
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keine Prüfung
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Versand der Prüfungseinladungen an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung |
12. März 2024
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung |
9. April 2024
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keine Prüfung
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Abschlussprüfung Teil 2 – 2023 und 2024
Abschlussprüfung Teil 2 | Winter 2023 | Sommer 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. September 2023
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1. Februar 2024
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladungen an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung |
6. Dezember 2023
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15. Mai 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
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in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
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in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
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Praktische Prüfung |
22. bis 26. Januar 2024
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Juni/Juli 2024
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Prüfungsergebnisse
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Erhalt der vorläufigen Bescheinigungen (bestanden/nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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Nach der praktischen Prüfung
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Nach der praktischen Prüfung
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Übersenden der endgültigen Ergebnismitteilungen an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Prüfungsende
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postalisch, in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Prüfungsende
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Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)