Aus- und Weiterbildung

Verfahrensmechanikerinnen und Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für
Beschichtungstechnik / Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik vom 12. Juli 1999.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

 Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Praktische Prüfung*
KW 14 und 15/2024
keine Prüfung
Fachgespräch
KW 15/2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung
* Hamburger Aufgaben

 Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Betrieblichen Auftrages
bis zum 22. April 2024
Termin folgt
Abgabe des Betrieblichen Auftrages (Auftragsdokumentation)
nach Fertigstellung am nächstfolgenden Werktag
nach Fertigstellung am nächstfolgenden Werktag
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
22 Stunden zwischen dem 13. Mai und 13. Juni 2024
Termine folgen
Schriftliche Prüfung*
16. Mai 2024
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel am Tag des Fachgesprächs
in der Regel am Tag des Fachgesprächs
Fachgespräch
Termin folgt
 Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag des Fachgesprächs
am Tag des Fachgesprächs
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
* Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen