Aus- und Weiterbildung
Textil- und Modeschneiderinnen und Textil- und Modeschneider
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider / zur Textil- und Modeschneiderin vom 25. Juni 2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen
Abschlussprüfung Teil 1 - 2023
Abschlussprüfung Teil 1 | Sommer 2023 | Winter 2023 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
|
ca. 4 Wochen vor Anmeldeschluss |
ca. 4 Wochen vor Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) |
keine Prüfung in Hamburg
|
keine Prüfung in Hamburg
|
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
|
ab Anmeldeschluss
|
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
|
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
|
Schriftliche Prüfung |
keine Prüfung in Hamburg
|
keine Prüfung in Hamburg
|
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
|
ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
|
ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
|
Abschlussprüfung Teil 2 - 2023
Abschlussprüfung Teil 2 | Sommer 2023 | Winter 2023 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
|
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
|
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
|
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
|
1. Februar 2023
|
keine Prüfung in Hamburg
|
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
|
ab Anmeldeschluss
|
ab Anmeldeschluss
|
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
|
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
|
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
|
Schriftliche Prüfung |
Mai 2023
|
keine Prüfung in Hamburg
|
Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
|
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
|
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
|
Praktische Prüfung |
keine Prüfung in Hamburg
|
|
Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
|
am Tag der Ergebnisfeststellung
|
am Tag der Ergebnisfeststellung
|
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
|
postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende |
postalisch, i.d.R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende |
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)