Aus- und Weiterbildung

Umwelttechnische Berufe

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung
  • zur Fachkraft für Abwassertechnik vom 17. Juni 2002
  • zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft vom 17. Juni 2002
  • zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice vom 17. Juni 2002
  • zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik vom 17. Juni 2002
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Prüfung.

Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung (alle Berufe) Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
2 -4 Wochen vor dem
Prüfungstermin
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
12. März 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
11. und 16. April 2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2023 und 2024

Abschlussprüfung (alle Berufe) Sommer 2024 Winter 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2023
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildende
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
i. d. R. ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
i. d. R. ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Schriftliche Prüfung*
5. Juni 2024
8. Dezember 2023
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung*
17. – 19. Juni 2024
18. – 23. Januar 2024
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
5. Juli 2024 26. Januar 2024
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
*Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen