Aus- und Weiterbildung

Chemielaborantinnen und Chemielaboranten

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemielaborant / zur Chemielaborantin vom 25. Juni 2009 (auslaufend) und 3. März 2020.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
Juni/Juli 2024
keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2023 und 2024

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2024 Winter 2023/2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2023
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
15. Mai 2024
6. Dezember 2023
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
Juni/Juli 2024
22. und 23. Januar 2024
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
Juli 2024
29. Januar 2024
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R. innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende
postalisch, i. d. R. innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen