Aus- und Weiterbildung

Bauzeichnerinnen und Bauzeichner

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner / zur Bauchzeichnerin in der Fassung vom 12. Mai 2004.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024

Zwischenprüfung Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
13. März 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
13. März 2024
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2024
3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
10. bis 12. Juni 2024
14. bis 16. Januar 2025
Fachgespräch
19. Juni 2024
2. Juli 2024
3. Juli 2024
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag des Fachgesprächs
am Tag des Fachgesprächs
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen